WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 14 von 16

12. Wirkungsgewerbesteuer und Kommune#

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Kommunen tragen Wirkung vor Ort: Infrastruktur, Wohnen, Verkehr, Hitze, Bildung, Kultur, Pflege, Gewerbegebiete und soziale Räume. Eine Wirkungsgewerbesteuer kann kommunale Haushalte an positive lokale Wirkung koppeln, ohne kommunale Freiheit zu zerstören. Sie kann Unternehmen belohnen, die lokale Resilienz stärken, und negative lokale Effekte sichtbar machen.