2026 01 17 meinungsfreiheit brau… · Onlinefassung · Abschnitt 18 von 21
8. Warum die Kosten öffentlicher Fehlwirkungen nicht beim Publikum landen#
dürfen Wenn öffentliche Kommunikation reale gesellschaftliche Schäden erzeugt, stellt sich unausweichlich eine Frage: Wer trägt eigentlich die Kosten? Derzeit ist die Antwort eindeutig - und problematisch. Die Kosten tragen fast immer diejenigen, die am wenigsten Einfluss auf die Entstehung der Schäden haben:
Bürgerinnen und Bürger, die auf Basis verzerrter Debatten Entscheidungen treffen staatliche Haushalte, die Folgekosten auffangen müssen zukünftige Generationen, die langfristige Lock-ins, Vertrauensverluste und strukturelle Schäden erben Diese Verteilung ist kein Zufall. Sie ist das Ergebnis eines Systems, in dem öffentliche Kommunikation als kostenneutral behandelt wird - selbst dann, wenn ihre Wirkungen messbar, dauerhaft und teuer sind.
In anderen gesellschaftlichen Bereichen ist diese Logik längst überwunden. Unternehmen dürfen Umweltkosten nicht externalisieren. Produzenten haften für Schäden ihrer Produkte. Finanzmärkte werden reguliert, weil systemische Risiken sonst ungebremst wachsen.
Nicht aus moralischen Gründen, sondern aus einem einfachen ökonomischen Prinzip:
Wenn Kosten nicht dort anfallen, wo Entscheidungen getroffen werden, entstehen Fehlanreize. Genau dieses Prinzip gilt auch für öffentliche Kommunikation.
Wenn Zuspitzung, Dramatisierung und Angstnarrative kurzfristig Aufmerksamkeit erzeugen, während ihre langfristigen gesellschaftlichen Folgen von anderen getragen werden, dann wird dieses Verhalten reproduziert - unabhängig von Absicht oder politischer Haltung.
Das Problem liegt deshalb nicht in einzelnen Aussagen oder Akteuren. Es liegt in einer Struktur, die Wirkung erlaubt, aber keine Rückkopplung kennt. Eine demokratische Gesellschaft kann sich das auf Dauer nicht leisten. Nicht, weil sie weniger Freiheit will - sondern weil Freiheit ohne Rücksicht auf ihre Wirkungen ihre eigene Grundlage untergräbt.