Medien und wirkung · Onlinefassung · Abschnitt 2 von 5

Teil IV – Institutionelle Verankerung#

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11. Der Wirkungsrat Medienkommission 11.1 Rolle und Auftrag Die Medienkommission des Wirkungsrats ist das zentrale Organ zur Steuerung, Bewertung und Weiterentwicklung der Medienwirkung im Rahmen der Wirkungsökonomie. Sie ist unabhängig, wissenschaftlich fundiert und öffentlich rechenschaftspflichtig. Ihr Auftrag ergibt sich aus § 8 Abs. 2 des Wirkungssteuergesetzes (WStG):

„Der Wirkungsrat bildet ständige Kommissionen für die Bewertung und Überwachung der Wirkungsdimensionen Mensch, Planet und Demokratie.

Die Medienkommission ist zuständig für die Bewertung der Informations-, Kommunikations- und Diskurswirkungen, einschließlich algorithmischer Systeme.“ Damit wird Mediensteuerung nicht als politische oder wirtschaftliche Aufgabe verstanden, sondern als gesellschaftliche Selbstregulation durch Wirkungstransparenz. 11.2 Aufgabenprofil Die Medienkommission bündelt Aufgaben, die bislang auf viele Institutionen verteilt waren – Rundfunkräte, Presseräte, Landesmedienanstalten, Datenschutzbehörden – und integriert sie in einen einheitlichen, SDG-basierten Wirkungsrahmen. Ihre zentralen Aufgaben sind: 1. Wirkungsdefinition und Indikatorenpflege o Weiterentwicklung der Medienindikatoren für Mensch, Planet und Demokratie o Abstimmung mit internationalen SDG-, ESG- und CSRD-Standards 2. Auditierung & Klassifizierung o Prüfung von Medienhäusern, Plattformen und Influencer:innen anhand des Medien-Wirkungsindex (MWX)

o Festlegung der Wirkungs-Scorecards und Steuerklassen 3. Transparenz & Veröffentlichung o Veröffentlichung des jährlichen Wirkungsberichts Medien & Demokratie o Pflege einer öffentlichen Datenbank mit MWX-Scores aller Medienakteure 4. Beratung & Aufsicht o Beratung von Parlament und Regierung bei Gesetzgebung, Medienförderung und digitaler Regulierung o Aufsicht über algorithmische Transparenzpflichten (in Abstimmung mit EU Digital Services Act) 5. Bildung & Sensibilisierung o Entwicklung von Bildungsprogrammen zu Medienwirkung, Diskurskultur und algorithmischer Ethik o Kooperation mit Schulen, Universitäten und Journalistenschulen

11.3 Zusammensetzung Die Kommission ist interdisziplinär zusammengesetzt, um die gesellschaftliche Breite der Medienwirkung abzubilden. Bereich Vertreter:innen Funktion Wissenschaft Medienwissenschaft, Psychologie, Informatik, Nachhaltigkeitsforschung Methodik, Indikatorenentwicklung Journalismus & Praxis Redaktionen, Rundfunkräte, Verlage Anwendung, ethische Leitlinien Zivilgesellschaft NGOs, Bildung, Bürgerbeteiligung, Demokratieinitiativen Perspektivenvielfalt Technologie & Plattformen KI, Algorithmik, Data Ethics technische Bewertung und Auditierung Wirtschaft & Werbung Kommunikationswirtschaft, Nachhaltigkeitsmanagement Integration in Marktsysteme Recht & Politik Verfassungsrecht, Medienrecht, Datenschutz rechtliche Legitimation & Aufsicht Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Bundestags für sechs Jahre berufen, mit einer Mindestquote von 50 % unabhängigen Expert:innen ohne institutionelle Bindung. Vorsitz und Geschäftsführung werden alle zwei Jahre neu gewählt, um Machtkonzentration zu vermeiden.

11.4 Verhältnis zu bestehenden Institutionen Die Medienkommission ersetzt keine bestehenden Organe, sondern integriert und ergänzt sie: Bestehende Institution Integration / Abgrenzung Rundfunkräte (ÖRR) bleiben für Programmaufsicht zuständig, liefern aber Input für MWX-Bewertung Presserat ethische Richtlinien fließen in Bewertungslogik ein Landesmedienanstalten technische Zulassung, ergänzende Prüfkompetenz Bundesnetzagentur / DSA- Aufsicht enge Zusammenarbeit bei algorithmischer Transparenz BVerfG / Medienrechtsprechung Wahrung der Presse- und Meinungsfreiheit, juristische Kontrolle So entsteht kein neues Kontrollorgan im Sinne von Zensur, sondern ein transparenter, datenbasierter Resonanzraum für Medienverantwortung.

11.5 Funktionsweise und Governance 1. Unabhängigkeit: o eigenständiges Budget (vergleichbar mit Bundesbank oder Umweltbundesamt) o Finanzierung über 0,1 % der Mediensteueraufkommen (WUStG) 2. Transparenz: o alle Sitzungen, Gutachten und Bewertungen sind öffentlich zugänglich o Bürger:innenbeteiligung über digitale Anhörungen und Feedbackplattformen 3. Wissenschaftliche Validierung:

o kontinuierliche Kooperation mit Universitäten und Forschungsinstituten o jährliche Methodenevaluation, Peer Review und internationale Vergleichbarkeit 4. Beschwerdesystem: o Mediennutzer:innen können Wirkungsverstöße melden (ähnlich Presserat, aber datenbasiert) o Schnellverfahren für Desinformation, Hassrede, algorithmische Manipulation

11.6 Internationale Vernetzung Die Kommission arbeitet mit internationalen Organisationen zusammen:

UNESCO (Media Development Indicators)

EU-Kommission / DSA Board

OECD / ITU (Digitale Nachhaltigkeitsindikatoren)

UNDP & UNEP (Integration in SDG-Monitoring) Langfristig kann aus der nationalen Kommission eine Europäische Wirkungsagentur für Medien & Demokratie (E-WAMD) entstehen – ein multilaterales Pendant zum IPCC, das regelmäßig globale Wirkungsberichte veröffentlicht. 11.7 Demokratische Legitimation Die Legitimation des Wirkungsrats ergibt sich aus drei Quellen:

1. Gesetzliche Grundlage – durch das WStG demokratisch beschlossen.

2. Öffentliche Transparenz – alle Ergebnisse sind einsehbar und überprüfbar. 3. Bürger:innenpartizipation – über Diskurs- und Feedbacksysteme wird gesellschaftliche Kontrolle ermöglicht.

Damit ist die Kommission kein technokratisches, sondern ein demokratisch verankertes Steuerungsorgan, das die Selbstlern- und Selbstkorrekturfähigkeit der Gesellschaft institutionell sichert. 11.8 Fazit Der Wirkungsrat Medienkommission ist die ethische und strukturelle Übersetzung der Wirkungsökonomie in den Medienbereich.

Er vereint Wissenschaft, Praxis, Technik und Zivilgesellschaft in einer lernenden Institution. Er ersetzt Kontrolle durch Transparenz, Bestrafung durch Bewusstsein, und Zensur durch Wirkung. Damit wird Mediensteuerung zu dem, was Demokratie immer sein sollte:

Ein kollektiver Lernprozess auf Basis geteilter Wahrheit.

12. Verbindung zu bestehenden Institutionen und Rahmenwerken (Rundfunkrat, EU, DSA, UNESCO, CSRD) 12.1 Ziel und Bedeutung der Integration Die Wirkungsökonomie ersetzt keine bestehenden Systeme, sondern verbindet und harmonisiert sie. Gerade im Medienbereich existieren bereits zahlreiche Institutionen – von Presserat und Rundfunkrat über EU-Richtlinien bis hin zu UNESCO- Standards. Doch all diese Akteure operieren bislang ohne gemeinsame Messlogik.

Es fehlt der verbindende Rahmen, der Wirkung als objektives Steuerungsprinzip etabliert. Die Wirkungsökonomie schafft diesen Rahmen – und macht Medienqualität vergleichbar, interoperabel und steuerbar.

12.2 Nationale Ebene – Deutschland Rundfunkräte und öffentlich-rechtliche Sender Die Rundfunkräte erfüllen bereits einen Teilauftrag der Wirkungsökonomie:

Sie überwachen Programmauftrag, Pluralität und gesellschaftliche Verantwortung. Im WÖk-System werden ihre Beobachtungen jedoch quantifiziert und harmonisiert – sie fließen als Inputdaten in den Medien-Wirkungsindex (MWX) ein.

Damit wird die qualitative Beurteilung (z. B. Programmvielfalt, Transparenz, Bildungsanteil) durch eine messbare Skala ergänzt, die Vergleiche zwischen Anbietern ermöglicht. Das stärkt den öffentlich-rechtlichen Auftrag – nicht durch Kontrolle, sondern durch Datenvalidierung und Anreizmechanismen.

Deutscher Presserat Der Presserat definiert ethische Standards des Journalismus, kann aber Verstöße nur rügen, nicht systemisch steuern.

In der Wirkungsökonomie werden seine Publikationen, Leitlinien und Rügen in den Wirkungsindikator „Faktenintegrität & Ethik“ integriert.

So wird jede ethische Bewertung zu einer ökonomisch relevanten Variable.

Landesmedienanstalten Die Landesmedienanstalten bleiben technische Aufsichtsbehörden (z. B. Lizenzierung, Jugendschutz, Werbung).

Ihre Prüfberichte dienen künftig als Datenquelle für die Medienkommission, insbesondere für algorithmische Transparenz und Werbewirkung.

Bundesnetzagentur Da digitale Plattformen heute Kommunikationsinfrastruktur darstellen, arbeitet der Wirkungsrat mit der Bundesnetzagentur bei Netzneutralität, Datensouveränität und Plattformzugang zusammen.

So wird das bisher technische Monitoring um eine Wirkungsdimension erweitert. 12.3 Europäische Ebene EU Digital Services Act (DSA) & Digital Markets Act (DMA) Der DSA verpflichtet große Plattformen zu algorithmischer Transparenz, Risikobewertung und Rechenschaft über systemische Risiken (Desinformation, Polarisierung). Die Wirkungsökonomie baut genau hier auf:

Sie operationalisiert diese Pflichten in quantitative Wirkungskennzahlen, die sowohl steuerlich als auch gesellschaftlich relevant werden.

DSA → rechtliche Transparenzpflicht

WÖk → ökonomische Anreizlogik Gemeinsam bilden sie ein komplementäres Regulierungssystem:

DSA sichert die Pflichten, WÖk schafft die Belohnung.

Der DMA ergänzt dies durch Wettbewerbspolitik – die WÖk erweitert ihn um den Faktor „Diskursgerechtigkeit“.

Nicht nur Marktanteile, sondern auch Informationsvielfalt wird damit bewertet.

EU Media Freedom Act (EMFA) Der EMFA schützt redaktionelle Unabhängigkeit und journalistische Quellen.

Die Wirkungsökonomie ergänzt dies um die Dimension der Wirkungsgerechtigkeit: Medienfreiheit wird um Medienverantwortung erweitert, ohne sie einzuschränken.

CSRD & ESRS (Corporate Sustainability Reporting Directive / Standards) Nach ESRS S1–S4 müssen Unternehmen auch über gesellschaftliche Auswirkungen berichten. Die Medienbranche kann ihre Wirkung künftig über den MWX in die CSRD- Berichtspflicht integrieren. Damit wird Nachhaltigkeitsberichterstattung erstmals inhaltlich messbar – nicht nur auf Produktion, sondern auf Kommunikation und Einfluss.

12.4 Internationale Ebene UNESCO – Media Development Indicators (MDI) Die UNESCO-MDI sind der wichtigste globale Standard für Medienfreiheit und - qualität. Die Wirkungsökonomie nutzt sie als Grundlage für den SDG+-Indikatorenblock „Demokratie“. Während die UNESCO qualitative Kriterien bereitstellt (z. B. Pressefreiheit, Ownership, Vielfalt), übersetzt die WÖk diese in quantitative Wirkungsmaße – z. B. Anteil faktenbasierter Inhalte, Diversitätsquoten, Vertrauensindizes.

Ziel: globale Vergleichbarkeit ohne kulturelle Dominanz.

UNDP / UN Environment Programme (UNEP) Beide Programme betonen die Rolle von Medien in der Agenda 2030, insbesondere für Bildung (SDG 4), nachhaltigen Konsum (SDG 12) und den Schutz demokratischer Institutionen (SDG 16).

Die Wirkungsökonomie konkretisiert diese Rolle, indem sie Medien als „sozialen Hebel“ der Transformation quantifiziert.

OECD & ITU Beide Organisationen entwickeln Indikatoren für digitale Nachhaltigkeit.

Die WÖk integriert diese in ihr technisches Bewertungsmodell (z. B.

Algorithmustransparenz, Datennutzung, digitale Inklusion).

Damit wird Medienwirkung international anschlussfähig und interoperabel.

12.5 Synergien mit Zivilgesellschaft und Bildung Die Wirkungsökonomie bindet auch nichtstaatliche Akteure aktiv ein:

NGOs (z. B. Reporter ohne Grenzen, Correctiv, Avaaz) liefern Daten zu Desinformation und Medienfreiheit.

Bildungsinstitutionen und Journalistenschulen nutzen den MWX als Lehrinstrument.

Bürger:innen können im Rahmen des Wirkungsfeedbacksystems Medienwirkung selbst bewerten – ähnlich einem „Crowd-based Fact-Checking“ für Diskursqualität.

So entsteht eine kooperative Medienökologie, in der Politik, Wissenschaft, Medien und Gesellschaft gemeinsam lernen.

12.6 Governance: Verzahnung statt Konkurrenz Die Integration der WÖk erfolgt nach dem Prinzip „Verzahnung, nicht Verdrängung“. Ebene Bestehende Institution Rolle im neuen System National Presserat, Rundfunkrat, Medienanstalten liefern Daten, werden in Auditlogik integriert Europäisch DSA, DMA, EMFA rechtlicher Rahmen, WÖk operationalisiert die Wirkung Global UNESCO, UNDP, OECD Referenzrahmen für Indikatoren und SDG-Verknüpfung Zivilgesellschaft NGOs, Factchecker, Bildungseinrichtungen partizipative Kontrolle und Feedbacksysteme Dadurch entsteht ein multiskalares Steuerungssystem, das bestehende Strukturen nicht ersetzt, sondern sie in ein gemeinsames Wirkungsökosystem integriert.

12.7 Fazit Die Wirkungsökonomie bringt Ordnung in ein zersplittertes System.

Sie verbindet Ethik, Markt und Regulierung in einem einzigen Rahmen: Wirkung.

Durch die Einbettung in nationale, europäische und globale Institutionen wird die Medienwirkung vergleichbar, anreizbasiert und demokratisch kontrollierbar. Die WÖk ist damit kein Parallelmodell, sondern das verbindende Betriebssystem der Demokratie.