Prozessarchitektur wirkungsoekon… · Onlinefassung · Abschnitt 2 von 10
1. Daten- und Bewertungsprozess#
Der Daten- und Bewertungsprozess bildet das Fundament der Wirkungsökonomie. Er sorgt dafür, dass Wirkung nicht als politische Meinung oder moralische Einschätzung verstanden wird, sondern als messbare, überprüfbare und standardisierte Größe. Ziel ist es, die realen ökologischen, sozialen und demokratischen Folgen wirtschaftlichen Handelns in Zahlen zu übersetzen – und daraus ein einheitliches, vergleichbares Bewertungssystem zu schaffen.
Der Prozess verläuft in sechs Stufen, die aufeinander aufbauen und gemeinsam den Weg von der Datenerhebung bis zur steuerlich wirksamen Bewertung bilden.
Stufe 1 – Datenerhebung Grundlage sind die Nachhaltigkeitsdaten, die Unternehmen, Organisationen und Kommunen ohnehin erfassen müssen – etwa nach CSRD, ESRS, GRI, EU- Taxonomie oder dem Lieferkettengesetz. Diese Daten umfassen unter anderem Emissionen, Wasser- und Energieverbrauch, Recyclingquoten, Arbeitsbedingungen, Gesundheitsrisiken und Governance-Kriterien. Alle Informationen werden digital im Wirkungsregister gesammelt und nach der wirtschaftlichen Tätigkeit (NACE-Code) zugeordnet.
So entsteht eine einheitliche, prüfbare Datengrundlage, die alle Sektoren und Größenklassen abdeckt. Stufe 2 – Validierung Um Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit sicherzustellen, werden die gemeldeten Daten durch den Wirkungsrat geprüft und verifiziert.
Dabei kommen automatisierte Plausibilitätsprüfungen, Daten-Kreuzvergleiche und stichprobenbasierte Audits zum Einsatz.
Ergänzende Quellen wie Environmental Product Declarations (EPDs) oder öffentliche Statistikdaten dienen zur Qualitätssicherung.
Erst nach erfolgreicher Validierung werden die Datensätze in die Wirkungsbewertung übernommen. Stufe 3 – Archetypenbildung Da nicht jedes Unternehmen vollständige Datensätze liefert, werden für jede Branche und Produktgruppe Archetypen gebildet.
Sie repräsentieren typische Wirkungsprofile auf Basis vorhandener Daten und dienen als vorläufige Vergleichswerte. Beispielsweise umfasst der Archetyp „Polyamidproduktion“ Durchschnittswerte zu CO₂-Emissionen, Wasserverbrauch, Rezyklatanteil und Arbeitsstandards.
Damit bleibt das System auch in datenarmen Sektoren funktionsfähig, ohne Verzerrungen zu erzeugen. Stufe 4 – Benchmarkbildung Auf Grundlage der validierten Daten und Archetypen definiert der Wirkungsrat für jeden Indikator Benchmarks – also Referenzwerte, die angeben, was als transformativ (+3), neutral (0) oder destruktiv (–3) gilt.
Diese Benchmarks entstehen aus realen Branchenwerten, wissenschaftlichen Zielpfaden (z. B. IPCC, Science Based Targets) und europäischen Durchschnittsdaten. Sie werden jährlich aktualisiert, um technologische Entwicklungen und Fortschritte in der Nachhaltigkeit abzubilden.
„Die Steuerlast kann je nach Wirkung um bis zu ±25 % variieren, bleibt aber insgesamt haushaltsneutral, da positive Wirkung negative ausgleicht.“
→ Das stärkt das Verständnis, dass das System keine Zusatzsteuer ist, sondern eine Verteilungslogik. Stufe 5 – Scoring Nun werden die individuellen Daten eines Unternehmens oder Produkts mit den jeweiligen Benchmarks verglichen und auf einer Skala von –3 bis +3 bewertet.
Dabei werden vier Hauptfelder berücksichtigt:
Klima (SDG 13)
Ressourcen & Kreislauf (SDG 12)
Arbeit & Fairness (SDG 8)
Gesundheit & Sicherheit (SDG 3 + 12) Das schwächste Feld bestimmt die Gesamtbewertung – die sogenannte Reverse Merit Order. So wird verhindert, dass ein positiver Aspekt (z. B. Klimaschutz) negative Wirkungen an anderer Stelle (z. B. Kinderarbeit) überdeckt.
Stufe 6 – Klassifizierung und Speicherung Der ermittelte Gesamt-Score wird im Wirkungsregister gespeichert und über digitale Produktpässe (DPP) oder ESG-Schnittstellen an Finanzbehörden, Kommunen und den Markt übermittelt. Damit wird Wirkung transparent, prüfbar und steuerlich nutzbar.
Unternehmen, Konsument:innen und öffentliche Einrichtungen können auf dieser Basis nachvollziehen, welche Wirkung eine wirtschaftliche Aktivität tatsächlich entfaltet.
Am Ende dieses Prozesses liegt für jede wirtschaftliche Aktivität ein standardisierter Wirkungswert vor, der wissenschaftlich fundiert, auditierbar und rechtsverbindlich ist. Er bildet die Grundlage für den zweiten Teil des Systems – den Steuerprozess, in dem Wirkung in konkrete finanzielle Anreize übersetzt wird.