Prozessarchitektur wirkungsoekon… · Onlinefassung · Abschnitt 4 von 10
2. Steuerprozess#
Der Steuerprozess der Wirkungsökonomie übersetzt den zuvor ermittelten Wirkungswert in eine differenzierte Steuerlogik.
Damit wird erstmals nicht mehr Kapital, Gewinn oder Umsatz zum Maßstab, sondern der tatsächliche Beitrag einer wirtschaftlichen Aktivität zu Mensch, Planet und Demokratie. Das Ergebnis ist ein steuerliches Anreizsystem, das verantwortliches Handeln belohnt und destruktive Effekte unmittelbar verteuert – automatisch, nachvollziehbar und haushaltsneutral. Der Prozess ist in sechs Stufen gegliedert, die den Weg von der Bewertung bis zur Steuerfestsetzung bilden. Stufe 1 – Scoreübernahme Der im Bewertungsprozess ermittelte Gesamt-Score (–3 bis +3) wird in das steuerliche Verfahren übernommen. Dabei kann der Score aus unterschiedlichen Quellen stammen:
aus einem Produkt (WUStG),
aus dem Unternehmensprofil (WGewStG),
aus dem Einkommen einer Person (WEstG),
oder aus der Wirkung einer Kommune (WGemStG).
Alle Scores sind digital im Wirkungsregister hinterlegt und werden automatisiert in die jeweilige Steuerart eingespeist.
Stufe 2 – Zuweisung der Steuerklasse Jede wirtschaftliche Aktivität wird anhand ihres Scores einer Steuerklasse zugeordnet. Diese Steuerklasse bestimmt den prozentualen Steuersatz:
Scorebereich Steuerklasse Steuersatz Bedeutung +3 … +2 Klasse 1 0 % Transformativ – fördert nachhaltige Zukunftsfähigkeit +1 Klasse 2 5 % Positiv – konstruktiver Beitrag
Klasse 3 10 % Neutral – keine signifikante Wirkung –1 Klasse 4 15 % Negativ – leicht destruktiv –2 Klasse 5 20 % Stark negativ – schädlich –3 Klasse 6 25 % Destruktiv – systemgefährdend Diese Staffelung bildet das Bonus-Malus-Prinzip der Wirkungsökonomie:
Wirkung zahlt sich aus. Stufe 3 – Anwendung auf Steuerarten Je nach wirtschaftlicher Ebene greift eine spezifische Ausprägung des Wirkungssteuergesetzes (WStG): Bereich Gesetz Gegenstand der Besteuerung Produkte & Dienstleistungen WUStG Wirkung pro verkaufter Einheit (z. B. CO₂, Wasser, Arbeit) Einkommen von Personen WEstG Wirkung der beruflichen Tätigkeit und Branche Unternehmensgewinne WGewStG Wirkung der Gesamtproduktion und Lieferkette Kapitalerträge WKStG Wirkung von Investitionen und Portfolios Kommunale Wirtschaft WGemStG Wirkung kommunaler Wertschöpfung und Infrastruktur Damit entsteht ein durchgängiges, kohärentes Steuerprinzip über alle Ebenen hinweg.
Stufe 4 – Steuerberechnung Die Steuerlast ergibt sich aus der Kombination von Bemessungsgrundlage (Umsatz, Einkommen, Gewinn) und Wirkungssteuerklasse.
Die Berechnung erfolgt vollautomatisch über das digitale Steuerportal:
Beispiel 1: Produktsteuer (WUStG) Ein T-Shirt mit Score –2 fällt in Steuerklasse 5 → 20 % Wirkungssteuer.
Ein fair produziertes Bio-Shirt mit Score +2 → 0 % Steuer.
Beispiel 2: Einkommensteuer (WEstG) Eine Pflegekraft mit Score +2 zahlt 5 % weniger Einkommensteuer.
Ein Manager in einem fossilen Konzern mit Score –1 zahlt 5 % mehr.
Beispiel 3: Unternehmensgewinnsteuer (WGewStG) Ein Chemiekonzern mit Gesamt-Score –2 zahlt 20 % statt 15 %.
Ein Solarunternehmen mit Score +3 wird steuerlich vollständig entlastet.
Stufe 5 – Transparenz und Abrechnung Die Steuerdaten werden digital mit den Wirkungswerten verknüpft und über das Wirkungsregister an die Finanzbehörden übermittelt.
Für Verbraucher:innen und öffentliche Stellen wird der Score sichtbar – auf Rechnungen, Produktlabels und kommunalen Dashboards.
So entsteht Preiswahrheit: Der Markt zeigt unmittelbar, welche Wirkung ein Produkt oder Einkommen tatsächlich hat. Kommunen erhalten aggregierte Wirkungsberichte, um ihre lokalen Haushalte nach SDG-Kriterien zu steuern. Für Unternehmen entsteht ein Anreizsystem, das nachhaltige Entscheidungen direkt wirtschaftlich belohnt. Stufe 6 – Rückkopplung und Lernen Der Steuerprozess ist lernfähig. Alle gemeldeten Wirkungsdaten fließen jährlich in die Benchmark-Analyse des Wirkungsrats zurück. Wenn sich Technologien, Produktionsmethoden oder gesellschaftliche Standards verändern, werden Benchmarks, Schwellenwerte und Steuerklassen automatisch angepasst. So bleibt das System dynamisch und zukunftsfähig – ohne politische Willkür, sondern datenbasiert und verfassungskonform.
Der Steuerprozess der Wirkungsökonomie schafft ein Gleichgewicht zwischen ökonomischer Effizienz und gesellschaftlicher Verantwortung.
Er ersetzt bürokratische Detailsteuerung durch ein selbstregulierendes, lernendes Steuersystem, das Wohlstand, Nachhaltigkeit und Demokratie in Einklang bringt.