Prozessarchitektur wirkungsoekon… · Onlinefassung · Abschnitt 7 von 10
4. Governance und Haftung#
Damit die Wirkungsökonomie nicht nur technisch, sondern auch institutionell funktioniert, braucht sie eine klare Verantwortungsarchitektur.
Diese Governance-Struktur stellt sicher, dass Daten verlässlich, Bewertungen nachvollziehbar und Entscheidungen legitim sind.
4.1 Der Wirkungsrat Der Wirkungsrat ist das zentrale Steuerungsorgan des Systems – vergleichbar mit einer „Zentralbank für Wirkung“. Er legt Bewertungslogiken, Benchmarks und Prüfalgorithmen fest, überwacht deren Funktionsweise und gewährleistet die Unabhängigkeit der Datenbewertung. Er besteht aus Vertreter:innen aus Wissenschaft, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft, die paritätisch besetzt und auf Zeit gewählt werden.
Seine Aufgabe ist nicht politische Steuerung, sondern Systemaufsicht und Sicherung der methodischen Integrität. 4.2 Zertifizierte Datenpartner Unternehmen, Kommunen und Institutionen, die Wirkungsdaten melden, arbeiten mit zertifizierten Datenpartnern – etwa Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, ESG-Auditor:innen oder technischen Prüfdiensten.
Sie bestätigen die Korrektheit der gemeldeten Daten gemäß CSRD-, ESRS- oder EPD-Standards. Fehlerhafte oder manipulierte Angaben führen zu rechtlichen Sanktionen nach Steuer- oder Bilanzrecht. 4.3 Verantwortung und Haftungslogik Die Haftung in der Wirkungsökonomie folgt dem Prinzip geteilter Verantwortung. Sie verbindet juristische Klarheit mit systemischer Eigenverantwortung.
Unternehmen tragen die Verantwortung und haften rechtlich für die Richtigkeit ihrer Primärdaten.
Auditor:innen übernehmen Verantwortung für ihre Prüfvermerke und die methodische Integrität.
Registerbetreiber sind verantwortlich für IT-Sicherheit, Transparenz und Zugänglichkeit.
Der Staat trägt die Gesamtverantwortung für die korrekte Anwendung der Steuerlogik.
So entsteht ein System geteilter Verantwortung, das Vertrauen durch Klarheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit ersetzt.
Der Wirkungsrat ist unabhängig von der Regierung, dem Finanzministerium und Lobbyeinflüssen. Er untersteht ausschließlich einem parlamentarisch kontrollierten Ethik- und Wirkungsausschuss und gewährleistet die Unabhängigkeit der Methodik und Bewertungslogik.