Prozessarchitektur wirkungsoekon… · Onlinefassung · Abschnitt 8 von 10
5. Implementierung und Übergang#
Der Übergang zur Wirkungsökonomie erfolgt stufenweise über mehrere Jahre, um Datenqualität, Rechtssicherheit und gesellschaftliche Akzeptanz sicherzustellen. Das System ist modular aufgebaut, anschlussfähig an bestehende Strukturen und kann parallel zum bisherigen Steuer- und Berichtswesen eingeführt werden.
Phase 1 – Vorbereitung und Datenintegration (Jahr 1–3) Ziel: Aufbau der Dateninfrastruktur und Schaffung rechtlicher Grundlagen
Einführung des Wirkungsregisters als zentrale Datendrehscheibe
Anbindung bestehender Berichtssysteme: CSRD, ESRS, GRI, EU- Taxonomie, EPDs, Digital Product Pass
Bildung des Wirkungsrats und der Fachkommissionen
Entwicklung der ersten Archetypen, Benchmarks und Bewertungsalgorithmen
Pilotprogramme in datenreichen Sektoren (z. B. Energie, Chemie, Landwirtschaft, Banken)
Einheitliche Datenschnittstellen, erste Branchenscores, stabile technische Basis.
Phase 2 – Testbetrieb und Simulation (Jahr 4–6) Ziel: Erprobung des Systems ohne steuerliche Wirkung
Durchführung einer Schattenbuchhaltung (simulierte Steuerberechnung nach WÖk-Logik)
Testläufe mit Unternehmen, Kommunen und Finanzämtern
Schulung von Verwaltung, Wirtschaftsprüfern und Datenpartnern
Entwicklung der Wirkungs-Dashboards für Kommunen und Politik
Öffentliche Rückmeldungen, Konsultationen und Benchmark- Feinjustierung
Validierte Bewertungslogik, gesellschaftliche Transparenz, keine wirtschaftlichen Risiken. Phase 3 – Teilintegration in das Steuerrecht (Jahr 7–9) Ziel: Einführung der Wirkungssteuer auf freiwilliger oder sektoraler Basis
Implementierung des Wirkungssteuergesetzes (WStG) für ausgewählte Bereiche: o WUStG (Produkte) für Konsumgüter und Energie o WEstG (Einkommen) für sozial-ökologische Berufe o WGewStG (Unternehmen) für große kapitalmarktorientierte Firmen
Einführung des Bonussystems zur Förderung von Diversität, Innovation und Gemeinwohl
Kombination aus Anreiz- und Lernphase, um Marktreaktionen zu beobachten
Erste reale Steuerwirkung, Erfahrungswerte für Skalierung und Effizienzbewertung. Phase 4 – Vollintegration und europäische Harmonisierung (Jahr 10–12) Ziel: Übergang in ein voll funktionsfähiges, lernendes Steuersystem
Integration aller Steuerarten (WUStG, WEstG, WGewStG, WKStG, WGemStG)
Abschaffung ineffizienter Subventionen und Doppelförderungen
EU-weite Vereinheitlichung über Green Deal Taxonomy und OECD Impact Framework
Aufnahme der Wirkungsökonomie in internationale Handels- und Bilanzstandards
Das Steuer- und Wirtschaftssystem steuert sich selbst über Wirkung – dynamisch, gerecht, datenbasiert. Gesamthorizont: 12 Jahre Phase Zeitraum Zielzustand Hauptakteure 1. Vorbereitung & Datenintegration Jahr 1–3 Funktionierende Datengrundlage Bundesregierung (BMUV, BMWK, BMF), Umweltbundesamt, Statistische Ämter, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Datenplattformen, Unternehmen aus Pilotsektoren (Energie, Chemie, Landwirtschaft, Finanzwirtschaft) 2. Testbetrieb & Simulation Jahr 4–6 Bewertungslogik verifiziert Wirkungsrat, Bundesfinanzverwaltung, Kommunen, Pilotunternehmen, Kammern und Verbände, Hochschulen und Forschungsinstitute (z. B. Fraunhofer, Wuppertal Institut), Zivilgesellschaft 3. Teilintegration Jahr 7–9 Erste steuerliche Anwendung Bundestag und Bundesrat (Gesetzgebung), Finanzministerien, EU-Kommission (DG FISMA, DG TAXUD), OECD, nationale Statistikämter, Wirtschaftsverbände, Banken, Ratingagenturen, Medien 4. Vollintegration Jahr 10–
Wirksames System im Echtbetrieb Europäische Union, OECD, nationale Regierungen, Zentralbanken, internationale Wirtschaftsprüfer, globale Unternehmen, multilaterale Entwicklungsbanken, UNDP/UNEP