WUStG Technische Leitlinien Entw… · Onlinefassung · Abschnitt 8 von 25
Teil 5 - Datenquellen und Datenqualität#
5.1 Datenquellen Daten werden nach folgender Hierarchie genutzt:
1. geprüfte Primärdaten, 2. auditierte Produktdaten, EPDs oder DPP-Daten, 3.
geprüfte Lieferantendaten, 4. geprüfte Sekundärdaten, 5. Branchenbenchmarks, 6. konservative Ersatzwerte, 7. ungeprüfte Daten nur mit deutlicher Unsicherheitsmarkierung. 5.2 CSRD, ESRS, GRI und Produktdaten CSRD, ESRS und GRI sind wichtige Anschlussquellen, aber nicht automatisch produktscharf. Produktbewertung braucht zusätzliche Zuordnung über NACE, Anlagen, Produktgruppen, EPDs, DPPs und Lieferkettendaten.
Vollautomatische Bewertung darf nur dort behauptet werden, wo Daten maschinenlesbar, produktbezogen, geprüft und methodisch eindeutig zuordenbar sind. 5.3 Datenlücken Datenlücken dürfen nicht belohnt werden. Fehlende Daten führen zu konservativen Ersatzwerten oder Datenqualitätsabschlägen.
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Unternehmen können bessere Daten nachreichen. Strittige Daten erhalten einen Prüfstatus und werden nicht stillschweigend als gesichert behandelt.
5.4 Datenqualitätsklassen | Klasse | Beschreibung | Wirkung auf Bewertung | |---|---|---| | A | geprüft / auditierbar / produktbezogen | volle Anrechenbarkeit | | B | plausibilisiert / branchennah | leichte Unsicherheitsmarkierung | | C | Sekundärdaten / teilweise passend | konservativer Abschlag | | D | Ersatzwert / unsicher | deutlicher Abschlag | | E | fehlend / nicht prüfbar | konservativer Negativ- oder Neutralwert, je nach Risikoklasse | 5.5 Einspruch und Datenkorrektur Unternehmen müssen Bewertungen nachvollziehen können. Daten können korrigiert werden. Korrekturverfahren benötigen Fristen, unabhängige Prüfung, transparente Begründung und gerichtliche Überprüfbarkeit im späteren Rechtsrahmen.