WUStG Technische Leitlinien Entw… · Onlinefassung · Abschnitt 19 von 25
Teil 14 - Governance und Wirkungsrat#
14.1 Aufgaben des Wirkungsrats Der Wirkungsrat verantwortet oder koordiniert:
WÖk-ID-Register, Benchmarks, Archetypen, Scorecard-Standards, Evaluationszyklen, öffentliche Konsultation, Missbrauchsschutz, Datenqualitätsregeln. 14.2 Versionierung Jede Methode erhält eine Version. Jede Benchmarkänderung wird dokumentiert, begründet und mit Übergangsfristen versehen.
Änderungsprotokolle müssen öffentlich nachvollziehbar sein.
14.3 Lobby-Schutz Governance braucht Offenlegung, Interessenkonfliktregeln, Cooling-off-Regeln, pluralen Rat, Schutz vor Dominanz einzelner Branchen und Whistleblower-
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Schutz.