WUStG Technische Leitlinien Entw… · Onlinefassung · Abschnitt 19 von 25

Teil 14 - Governance und Wirkungsrat#

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14.1 Aufgaben des Wirkungsrats Der Wirkungsrat verantwortet oder koordiniert:

WÖk-ID-Register, Benchmarks, Archetypen, Scorecard-Standards, Evaluationszyklen, öffentliche Konsultation, Missbrauchsschutz, Datenqualitätsregeln. 14.2 Versionierung Jede Methode erhält eine Version. Jede Benchmarkänderung wird dokumentiert, begründet und mit Übergangsfristen versehen.

Änderungsprotokolle müssen öffentlich nachvollziehbar sein.

14.3 Lobby-Schutz Governance braucht Offenlegung, Interessenkonfliktregeln, Cooling-off-Regeln, pluralen Rat, Schutz vor Dominanz einzelner Branchen und Whistleblower-

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Schutz.