WUStG Technische Leitlinien Entw… · Onlinefassung · Abschnitt 20 von 25
Teil 15 - Rechtsschutz, Prüfung und Korrektur#
15.1 Nachvollziehbarkeit Jede Bewertung muss erklären: welche Daten verwendet wurden, welche WÖk-IDs betroffen sind, welcher Archetyp greift, welcher Benchmark gilt, welche Datenqualität vorliegt, welcher FinalScore entsteht, welche rote Linie berührt ist, welche Version angewandt wurde. 15.2 Einspruch Ein späterer Rechtsrahmen muss Einspruchsverfahren, Datenkorrektur, Nachreichung, unabhängige Prüfung, Fristen und gerichtlichen Rechtsschutz ausgestalten. Bis dahin sind Pilotbewertungen als überprüfbare, korrigierbare Methodentests zu führen. 15.3 Algorithmische Systeme Algorithmische Systeme dürfen keine Blackbox-Entscheidungen über wesentliche wirtschaftliche oder rechtliche Folgen treffen.
Erforderlich sind erklärbare Score-Ableitung, Bias-Prüfung, Auditierbarkeit, menschliche Letztverantwortung und Fehlerkorrektur.
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