WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 5 von 10
5. Mindestumfang#
Detailkonzept: in der Regel 15-30 Seiten, bei komplexen Themen auch mehr.
Dossier: in der Regel 10-20 Seiten. Kein Dokument mit 1-3 Seiten darf als Detailkonzept oder Dossier bezeichnet werden.
Kurze Fassungen sind als Kurzüberblick, Executive Summary, Intro oder Teaser zulässig, aber nicht als Hauptdokument. Jedes Detailkonzept braucht Tabellen, Akteurslogik, Messbezug und politische Anschlussfähigkeit.
Jedes Dossier braucht mindestens ein konkretes Beispiel, eine Daten-/Indikatorlogik und einen Umsetzungspfad.