WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 4 von 10
4. Mindeststruktur eines Dossiers#
Ein Dossier ist die praxisnahe Anwendungsebene. Es muss konkreter, beispielorientierter und berechnungsnäher sein als das Detailkonzept. 23. Cover und Kurzprofil 24. Was ist das Problem? 25. Warum ist es wirkungsökonomisch relevant?
26. Was bedeutet es für Bürger:innen, Unternehmen, Verwaltung, Politik und Kapital?
27. Konkrete Beispiele 28. Datenquellen und Indikatoren 29. Berechnungslogik / Scorecard / T-SROI / NWI / Wirkungsfondsbezug, falls relevant 30. Beispielrechnung oder Anwendungsszenario 31. Politische Anschlussfähigkeit 32. Umsetzungspfade: kurzfristig, mittelfristig, langfristig 33. Tool-/Rechner-Anwendung 34. Fragen, Einwände und Missverständnisse 35. Quellen und weiterführende Links 5. Mindestumfang
Detailkonzept: in der Regel 15-30 Seiten, bei komplexen Themen auch mehr.
Dossier: in der Regel 10-20 Seiten.
Kein Dokument mit 1-3 Seiten darf als Detailkonzept oder Dossier bezeichnet werden.
Kurze Fassungen sind als Kurzüberblick, Executive Summary, Intro oder Teaser zulässig, aber nicht als Hauptdokument.
Jedes Detailkonzept braucht Tabellen, Akteurslogik, Messbezug und politische Anschlussfähigkeit.
Jedes Dossier braucht mindestens ein konkretes Beispiel, eine Daten-/Indikatorlogik und einen Umsetzungspfad. 6. Verbindliche öffentliche Leitplanken
Wirkung wird neutral und relational verwendet; positive Wirkung wird am Referenzrahmen SDGs, Agenda 2030 und SDG+ bewertet.
Keine Personenbewertung, kein Social Credit, keine technokratische Entscheidungsersetzung.
Wirkungsdaten bereiten Entscheidungen vor, ersetzen sie aber nicht.
Politische Ausgestaltungsspielräume bleiben sichtbar: Parteien können unterschiedliche Wege wählen.
Quellen, Datenqualität, Unsicherheiten und Grenzen werden offen benannt.