Wirkungsökonomie in der Lieferke… · Onlinefassung · Abschnitt 1 von 6
Kapitel 2: Grundprinzipien der WÖk in der Supply Chain#
Die Wirkungsökonomie verändert die Spielregeln globaler Lieferketten grundlegend.
Während heute Umsatz, Kosten und Gewinn als Steuerungsgrößen gelten, tritt im WÖk- Modell die Wirkung in den Vordergrund. Entscheidend ist nicht, wie billig ein Vorprodukt eingekauft wurde, sondern welchen Beitrag es für Mensch, Planet und Demokratie leistet. Dieses Paradigma basiert auf drei zentralen Bausteinen: Scorecards, Reverse Merit Order und Vorsteuer-/Bonuslogik.
2.1 Scorecards: Messen, was wirklich zählt
Jede Aktivität – vom Baumwollanbau bis zum Verkauf im Einzelhandel – erhält eine Scorecard.
Die Scorecard verknüpft internationale Standards (SDGs, ESRS, GRI, ILO) mit klaren Benchmarks.
Indikatoren heißen WÖk-IDs (z. B. WOK-S-149 „Kinder-/Zwangsarbeit Ausschluss“, WOK-G-122 „Diversität in Führung“, WOK-E-179 „THG- Emissionen“).
Ergebnis ist ein FinalScore zwischen –3 und +3.
Beispiel:
Kinderarbeit: Score –3
Frauen in Führungspositionen: Score –1
CO₂-Fußabdruck: Score 0 → Gesamtprodukt wird in eine negative Steuerklasse eingestuft.
2.2 Reverse Merit Order: Das schwächste Glied entscheidet
Anders als bei heutigen Ratings gilt: Nicht der Durchschnitt, sondern das schwächste Feld bestimmt den Score.
Vier Kernfelder sind ausschlaggebend: Klima, Ressourcen & Kreislauf, Arbeit & Fairness, Gesundheit & Sicherheit.
Fällt eines davon unter 0, rutscht das gesamte Produkt in die rote Steuerklasse.
👉 Das verhindert „Ablasshandel“. Ein T-Shirt mit 90 % erneuerbarer Energie, aber Kinderarbeit, bleibt schädlich.
2.3 Steuerklassen nach Wirkung Die Steuerlast richtet sich nach dem FinalScore:
FinalScore Steuerklasse Satz +3 Transformativ 0 % +2 Sehr gut 0 % +1 Gut 5 %
Neutral 10 % –1 Schwach 15 % –2 Schädlich 20 % –3 Hoch schädlich 25 % (§ 5 und § 10 WUStG)
2.4 Vorsteuer- und Bonuslogik
Nur Vorleistungen mit FinalScore ≥ +1 sind vorsteuerfähig (§ 7 WUStG).
Negative Vorleistungen (Score < 0) bleiben steuerlich hängen → sie werden zur echten Kostenbelastung in der Kette.
Lieferanten mit Score ≥ +2 erhalten Bonusvergütungen oder Rückerstattungen.
👉 So entsteht ein systemischer Wettbewerb um nachhaltige Vorleistungen:
Unternehmen wollen Zulieferer, deren Wirkungssteuer sie anrechnen können.
Zulieferer investieren, um in höhere Steuerklassen zu kommen – statt nur billiger zu sein.
2.5 Globale Einheitlichkeit, lokale Fairness
Bemessungsgrundlage sind immer die globalen SDG-Indikatoren – gleich für Kongo, Indien oder Deutschland.
Lokale Unterschiede (z. B. Frauenquote, Wassernutzung) werden über Benchmarks & Archetypen berücksichtigt.
Dadurch entsteht globale Vergleichbarkeit, ohne nationale Willkür.
2.6 Transparenz für Konsument:innen
Im Laden ist die Steuerklasse sichtbar (Ampel: grün, gelb, rot).
Verbraucher:innen sammeln Wirkungspunkte (§ 8a WUStG), die sie steuerlich geltend machen oder in Bonusprogramme übertragen können.
Damit wird Wirkung nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Bürger:innen erfahrbar.
Die WÖk macht aus der Lieferkette einen Wettbewerb um die beste Wirkung.
Scorecards sorgen für Messbarkeit.
Reverse Merit Order verhindert Greenwashing.
Die Vorsteuer-Logik verankert Wirkung in den Kostenstrukturen.
Ampellogik und Wirkungspunkte machen das Ergebnis transparent und partizipativ.
2.7 Internationale Perspektive Lieferketten sind heute fast immer international. Baumwolle aus Afrika, Garn aus Asien, Fertigung in Bangladesch, Import nach Deutschland – diese Realität muss sowohl das heutige Mehrwertsteuersystem als auch die Wirkungsökonomie berücksichtigen.
Heute (klassisches Mehrwertsteuersystem)
EU-Binnenmarkt o Die Mehrwertsteuer ist harmonisiert. o Lieferungen sind im Ursprungsland steuerfrei und im Bestimmungsland steuerpflichtig (Reverse-Charge-System). o Vorsteuerabzug ist überall möglich → die Steuer bleibt ein Durchlaufposten.
Drittland-Importe (z. B. aus Kongo, Indien, Bangladesch) o Auf Vorprodukte im Ausland fällt keine deutsche MwSt an.
o Erst beim Import nach Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhoben. o Diese EUSt ist zu 100 % als Vorsteuer abziehbar.
o Ergebnis: Internationale Lieferketten sind steuerlich neutralisiert.
Ökologische oder soziale Schäden in der Kette haben keinen Einfluss auf die Steuerlast. Künftig (WÖk – Wirkungsökonomie)
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird ersetzt durch die Wirkungs- Mehrwertsteuer (§ 9 WUStG).
Bemessungsgrundlage bleibt der Zollwert (Warenwert + Transport + Versicherung bis zur Grenze).
Der Steuersatz richtet sich nach dem FinalScore der Lieferkette (–3 bis +3).
Vorsteuerabzug nur bei positiven Lieferungen (§ 7 WUStG):
o Score ≥ +1 → vorsteuerfähig. o Score 0 oder < 0 → nicht vorsteuerfähig.
Konsequenz: Schlechte Lieferungen (Kinderarbeit, hohe CO₂-Emissionen, Verletzung von Frauenrechten) verursachen reale Kosten beim Importeur.
Kernunterschied
Heute: EUSt = Durchlaufposten, neutral.
WÖk: Wirkungssteuer = Lenkungsinstrument, wirkt direkt auf die Kostenstruktur der Importkette.
Damit wird aus einer „blinden Steuer“ ein strategischer Kompass für Wirkung – mit klaren Anreizen, Lieferketten zu verbessern.