Glossar · Onlinefassung · Abschnitt 10 von 66
EU-Taxonomie#
klassifiziert wirtschaftliche Tätigkeiten nach definierten Nachhaltigkeitskriterien. Die EU-Taxonomie ordnet Tätigkeiten anhand von Umweltzielen, DNSH, Mindestschutz und technischen Bewertungskriterien ein.