Glossar · Onlinefassung · Abschnitt 22 von 66
Nichtkompensationsprinzip#
verhindert, dass schwere Schäden durch positive Teilwirkungen schöngerechnet werden.
Das Prinzip verbindet Netto-Wirkung mit Wirkungsgrenzen und Reverse Merit Order. Es schützt zentrale Lebens-, Sozial- und Demokratiefunktionen.