Glossar · Onlinefassung · Abschnitt 49 von 66
Wirkungspflicht des Eigentums#
beschreibt, dass Eigentum an Wohnraum an seine reale Wirkung auf Bezahlbarkeit, Gesundheit, Quartier und Vertrauen rückgebunden wird. Eigentum bleibt Freiheitsform, Investitionsgrundlage und Verantwortung. Bei Wohnraum betrifft es aber einen gesellschaftlichen