Glossar · Onlinefassung · Abschnitt 51 von 66
Wirkungspunkte#
sind eine mögliche produktbezogene Informations- oder Bonuslogik, keine Personenbewertung. Wirkungspunkte dürfen nur als freiwillige, datensparsame und transparente Produkt- oder Bonusinformation gedacht werden. Sie dürfen keine Bürger:innen bewerten, keine Kaufprofile erzwingen und keine Nachteile bei Nichtteilnahme erzeugen.