WÖMS 2.0 · Onlinefassung · Abschnitt 14 von 244
8. Evidenzleiter, Unsicherheit und Reversibilität#
Abbildung 6: Evidenz-, Annahmen- und Lernleiter E0 bis E5 Entscheidungen dürfen unter Unsicherheit getroffen werden, sofern Unsicherheit nicht verdeckt, potenzielle Schwere angemessen berücksichtigt und die Umsetzung möglichst reversibel gestaltet wird. Die Evidenzleiter ist kein allgemeines Ranking von Wissensformen. Qualitative Erfahrung, Betroffenenwissen und wissenschaftliche Daten können je nach Frage unterschiedliche Evidenzbeiträge leisten. Die Stufe bezeichnet die Belastbarkeit einer konkreten Aussage für eine konkrete Entscheidung.
E0 Behauptung: keine dokumentierte Grundlage.
E1 plausible Annahme: begründet, aber ungetestet.
E2 Beobachtung: erste qualitative oder quantitative Hinweise.
E3 validierte Evidenz: mehrere Quellen, belastbarer Test oder konsistente Messreihe.