Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
VV-BHO zu § 7 – Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrolle
Die VV-BHO zu § 7 konkretisiert Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von der Planung bis zur Erfolgskontrolle. Sie verlangt unter anderem Ausgangslage und Bedarf, konkrete Ziele und Zielkonflikte, Lösungsvergleich sowie Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle; die Wirkungskontrolle fragt nach dem ursächlichen Beitrag und bezieht beabsichtigte und unbeabsichtigte Wirkungen sowie Risiken ein.
Auf einen Blick
- Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Amtliche Verwaltungsvorschrift
- Herkunft: extern · Prüfstatus: führend
- Die VV-BHO zu § 7 konkretisiert Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von der Planung bis zur Erfolgskontrolle. Sie verlangt unter anderem Ausgangslage und Bedarf, konkrete Ziele und Zielkonflikte, Lösungsvergleich sowie Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle; die Wirkungskontrolle fragt nach dem ursächlichen Beitrag und bezieht beabsichtigte und unbeabsichtigte Wirkungen sowie Risiken ein.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
Die VV-BHO zu § 7 konkretisiert Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von der Planung bis zur Erfolgskontrolle. Sie verlangt unter anderem Ausgangslage und Bedarf, konkrete Ziele und Zielkonflikte, Lösungsvergleich sowie Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle; die Wirkungskontrolle fragt nach dem ursächlichen Beitrag und bezieht beabsichtigte und unbeabsichtigte Wirkungen sowie Risiken ein.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Primärquelle für die staatliche Planungs-, Options- und Kontrollarchitektur finanzwirksamer Maßnahmen. WÖk erkennt diese bestehende Architektur an, dokumentiert sie objektspezifisch und beschreibt den eigenen Zusatznutzen additiv, ohne sie mit einer vollständigen WÖk-System-, Verteilungs- oder Schutzgrenzenanalyse gleichzusetzen.
Wirkungsbezug