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E-K41-1

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Quellentext

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 und Art. 97. Bezugspunkt für Rechtsschutz gegen öffentliche Gewalt, Bindung der Staatsgewalt an Gesetz und Recht sowie richterliche Unabhängigkeit. Grundgesetz (GG): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/

Verwendet in Kapitel 41: Verwaltung, Rechtsschutz und Körperschaftslogik