Quellentext
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 21. Grundlage für die besondere Rolle der Parteien bei der politischen Willensbildung sowie für demokratische innere Ordnung und Rechenschaftspflichten. Grundgesetz (GG): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/
Verwendet in Kapitel 61: Politik als Wirkungsraum