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E-K84-6

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Quellentext

Europäische Kommission: Cyber Resilience Act, Stand Dezember 2025. Bezugspunkt für den Cyber Resilience Act als EU-Rechtsrahmen für gemeinsame Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen, einschließlich Hardware und Software; der CRA trat am 10. Dezember 2024 in Kraft, Meldepflichten gelten ab 11. September 2026 und Hauptpflichten ab 11. Dezember 2027. Cyber Resilience Act - Verordnung (EU) 2024/2847: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj/eng

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Verwendet in Kapitel 84: Cyberresilienz und operative Stabilität