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E-K89-1

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Quellentext

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 92 und Art. 97. Bezugspunkt für Rechtsschutzgarantie, Bindung von Rechtsprechung an Gesetz und Recht, rechtsprechende Gewalt und richterliche Unabhängigkeit. Grundgesetz (GG): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/

Verwendet in Kapitel 89: Justiz, Rechtsprechung und Wirkungsrecht