Quellentext
Weber, Natalie: WStG_Oktober2025, 2025, § 6 Wirkungsrat. Grundlage für den Wirkungsrat als unabhängige, fachlich weisungsfreie Institution zur Sicherung wissenschaftlicher, methodischer und ethischer Qualität der Wirkungsbesteuerung, zur Pflege von Wirkungsindikatoren, Scorecards, Datenqualität, Evaluationen, Beratung der Bundesregierung und jährlichem Nationalen Wirkungsbericht.
Verwendet in Kapitel 90: Wissenschaftliche Politikberatung, Statistik und öffentliche Wahrheit