Warum ein Rahmengesetz nötig ist
Wirkungssteuer 3.0 ist keine neue universelle Steuer. Ausgangspunkt bleibt jede bestehende Steuer mit ihrem eigenen Steuergegenstand, ihrer Bemessungsgrundlage, Kompetenzordnung und Finanzierungsfunktion. Wirkung kommt nur dort über ein gesetzlich aktiviertes Modul hinzu, wo ein belastbarer Wirkmechanismus, ein legitimer Anknüpfungspunkt und eine administrierbare Datenbasis vorhanden sind.
Das WStG schafft dafür gemeinsame Begriffe, Schutzregeln, Nachweis-, Governance- und Evaluationsstrukturen. Scorecards, WÖk-IDs und Benchmarks liefern Evidenz. Sie setzen keine Steuersätze. Tatbestand, Tarif, Freibeträge, Zu- oder Abschläge und Belastungsgrenzen bleiben Entscheidungen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers.