Meinung & Analyse
BASF und Evonik: Größer ist noch nicht zukunftsfähiger
Eine mögliche Übernahme kann industrielle Fähigkeiten stärken. Sie kann aber auch Kapital binden, Wettbewerb schwächen und Kosten auf Beschäftigte verlagern. Entscheidend ist nicht die Größe des neuen Konzerns, sondern was sich durch den Zusammenschluss tatsächlich verbessern würde.
Eine Fabrik erhält einen neuen Eigentümer. Ihre Anlagen sind zunächst dieselben. Die Beschäftigten verfügen über dieselben Fähigkeiten, ihre Kunden brauchen dieselben Produkte. Auf dem Papier kann trotzdem ein Milliardenereignis stattgefunden haben. In der Produktion muss sich dadurch noch nichts verbessert haben.
Dieses Gedankenbeispiel hilft, die Nachricht über BASF und Evonik einzuordnen. Ein Kaufpreis ist zunächst die Gegenleistung für Eigentum. Er ist nicht gleichbedeutend mit einer Investition in neue Anlagen, Forschung oder bessere Arbeitsbedingungen.
Am 25. September bestätigt BASF Sondierungen mit Evonik und der RAG-Stiftung über eine mögliche Übernahme. Fortgang und Ausgang seien offen. Das ist der belegte Stand: keine abgeschlossene Transaktion und noch kein nachgewiesener Nutzen. BASF verweist auf die strategische Passung und profitables Wachstum. Das ist die Sicht des möglichen Käufers, keine unabhängige Wirkungsbilanz. BASF-Mitteilung
Was eine Übernahme leisten könnte
Der vom Handelsblatt berichtete Vorstoß wirft eine berechtigte industriepolitische Frage auf: Können zwei Unternehmen gemeinsam Fähigkeiten entwickeln, die getrennt nur schwer finanzierbar wären?
Das wäre etwa dann plausibel, wenn sich Forschung ergänzt, unterschiedliche Verfahren gemeinsam effizienter werden oder ein größerer Finanzierungsspielraum eine konkrete Umstellung ermöglicht. Eine Anlage, die mit weniger Energie und Material dieselbe Leistung erbringt, wäre mehr als eine neue Konzernstruktur. Auch gesicherte Lieferfähigkeit könnte für Kunden einen Wert besitzen.
Aber diese Möglichkeiten müssen am konkreten Vorhaben belegt werden. Das Wort Synergie erklärt noch nicht, welche Anlagen verbessert, welche Verfahren entwickelt oder welche Lieferketten widerstandsfähiger werden. Ebenso wenig beantwortet es die Frage, ob dafür tatsächlich eine Übernahme erforderlich wäre. Kooperationen, gemeinsame Forschung und eigenständige Investitionen gehören als Vergleichsmöglichkeiten auf den Tisch.
Für eine wirkungsökonomische Beurteilung lautet die Kette deshalb nicht: größerer Konzern, größere Wirkung. Sie lautet:
- Der mögliche Nutzen muss diese Strecke zurücklegen
- Zusammenschluss verändert Entscheidungen und Ressourcen
- konkrete Investitionen, Verfahren oder Kooperationen entstehen
- Energiebedarf, Lieferfähigkeit oder Arbeitsbedingungen verändern sich
- Kunden, Beschäftigte und Umwelt erfahren überprüfbare Folgen
Die Pfeile zeigen den im Text beschriebenen Zusammenhang. Bedingungen und Belegstatus stehen in der zugehörigen Einordnung; die Grafik ist kein zusätzlicher Wirkungsnachweis.
Konzeptioneller Prüfpfad, keine Prognose eines bereits feststehenden Übernahmeerfolgs. Jeder Übergang braucht einen eigenen Beleg.
Wer bekommt den Vorteil, wer trägt das Risiko?
Ein höherer Unternehmensgewinn kann sehr unterschiedliche Ursachen haben. Er kann aus besserer Produktion entstehen. Er kann aber auch daraus folgen, dass weniger Wettbewerb höhere Preise erlaubt oder dass Kosten auf Beschäftigte und Zulieferer verschoben werden. Dieselbe Ergebniszahl erzählt dann zwei verschiedene Geschichten.
Die Prüfung müsste deshalb bei einzelnen Produkten und Märkten ansetzen. Ein großer weltweiter Chemieumsatz allein beweist weder beherrschende Marktmacht noch wirksamen Wettbewerb. Auch die Fusionskontrolle des Bundeskartellamts richtet den Blick auf erhebliche Wettbewerbsbehinderungen. Welche Behörde einen konkreten Zusammenschluss prüfen würde, wird damit hier nicht vorweggenommen.
Bei Beschäftigung ist dieselbe Präzision nötig. Evonik hat schon vor der nun bestätigten BASF-Sondierung ein eigenes Umbauprogramm verfolgt. Die am 22. September veröffentlichte Strategie beschreibt den bereits laufenden Personalabbau und weitere Umsetzungsschritte. Diese Maßnahmen dürfen nicht nachträglich einer noch offenen Übernahme zugerechnet werden. Evonik zur Unternehmensstrategie
Für einen möglichen Zusammenschluss wären zusätzliche Folgen gesondert zu prüfen: Welche Tätigkeiten entfallen tatsächlich? Welche Qualifikationen werden gebraucht? Gibt es erreichbare Anschlussbeschäftigung oder bleibt die Anpassung an einzelnen Menschen und Regionen hängen?
Auch Finanzierung ist mehr als eine Kaufpreisfrage. Eine hoch belastete Bilanz könnte spätere Modernisierung erschweren. Ein gut finanzierter Zusammenschluss könnte sie erleichtern. Ohne konkrete Konditionen wäre beides eine Behauptung. Nötig ist der Vergleich mit einem nachvollziehbaren Plan ohne Übernahme, einschließlich der Frage, welche Projekte jeweils möglich oder unmöglich werden.
Die RAG-Stiftung macht die Rechnung langfristiger
Evonik ist für die RAG-Stiftung nicht irgendeine Beteiligung. Nach ihrer eigenen Darstellung tragen die Dividenden zur Finanzierung dauerhafter Aufgaben des früheren Steinkohlenbergbaus bei. Dazu gehören Grubenwasserhaltung, Poldermaßnahmen und Grundwasserreinigung. Die Stiftung hält daneben ein breit gestreutes Vermögen. RAG-Stiftung: Kapitalanlagen und Finanzierungsauftrag
Ein Verkaufserlös wäre deshalb nicht einfach frei verfügbares zusätzliches Geld. Zu prüfen wäre, wie er die langfristige Finanzierung dieses Auftrags verändert: Welche laufenden Erträge entfallen, welche treten an ihre Stelle, wie verändern sich Risiken? Ein Eigentümerwechsel beendet weder Wasserhaltungsaufgaben noch die Verpflichtung, ihre Finanzierung verlässlich abzusichern.
Das ist ein anschaulicher wirkungsökonomischer Punkt: Eine Transaktion kann heute attraktiv aussehen und zugleich Verpflichtungen berühren, deren Zeithorizont weit über die nächste Bilanz hinausreicht.
Was für Mensch, Planet und Institutionen zählt
Für Menschen liegt das Wirkungspotenzial in tragfähigen Arbeitsplätzen, sicherer Produktion und verlässlicher Versorgung. Das Risiko liegt in zusätzlichem Anpassungsdruck und einer möglichen Verlagerung von Kosten auf Schwächere. Beides ist am konkreten Umbau zu untersuchen, nicht durch Unternehmensgröße zu ersetzen.
Für den Planeten wäre relevant, ob der Zusammenschluss nachweisbar bessere Verfahren, geringeren Ressourcenverbrauch und eine belastbare Emissionsminderung ermöglicht. Eine organisatorische Zusammenlegung erzeugt diese Ergebnisse nicht automatisch. Steigt später die Produktion, muss außerdem zwischen effizienterer Herstellung je Einheit und der gesamten Umweltbelastung unterschieden werden.
Für demokratische Institutionen ist nicht jeder Unternehmenszusammenschluss unmittelbar ein Risiko. Relevant würde die Frage dort, wo öffentliche Garantien, Fördermittel oder politische Sonderbehandlung verlangt werden. Dann müssten Gegenleistungen, Verantwortlichkeiten und Kontrollrechte offenliegen. Aus wirtschaftlicher Größe darf kein Anspruch entstehen, Risiken ohne entsprechende Verantwortung an die Allgemeinheit weiterzugeben.
Nichtkompensation heißt hier: Höhere Erträge rechtfertigen keine Verletzung verbindlicher Schutzgrenzen. Und die WÖk-Priorisierungsregel Reverse Merit Order verlangt, besonders gravierende und schwer umkehrbare Risiken zuerst zu prüfen. Ein möglicher Gewinn darf diese Fragen nicht aus dem Blick drängen.
