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Digitalisierung · Europa · Wirtschaft · Geopolitik

Laut EU-Kommission: Ermittlungen gegen Booking.com wegen möglicher Verbraucherschutzverstöße

Hohe systemische Relevanz

Wirkungspotenzial

Bewertet: Ermittlungsverfahren und mögliche spätere Auflagen für Booking.com

Ex ante

Mensch
Potenzial+ Potenzial

Mögliche Verringerung von Betrugs- und Datenmissbrauchsrisiken durch spätere Auflagen

Planet
Potenzial? Richtung offen

Kein belastbar quantifizierbarer ökologischer Wirkpfad aus dem Ermittlungsverfahren

Demokratie
Potenzial+ Potenzial

Stärkung institutioneller Rechenschaft gegenüber einer großen Plattform

stern · Ausgangsmeldung 21.10.2026Wirkungskarte · WÖk-EinordnungDarstellung, kein Beleg des Ereignisses. Balken zeigen Tragweite. Richtung, Zeitstatus und Evidenz bleiben getrennt.
laufende EntwicklungEx anteAusgangsmeldung vom 21.10.2026WÖk-Einordnung: 21.10.2026, 19:10 · Version 1

Nachricht

Worum geht es?

Die Europäische Kommission ermittelt laut den vorliegenden Berichten gegen Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften. Im Fokus stehen mutmaßlich gefälschte Unterkunftsangebote, Identitätsbetrug, Phishing, der Umgang mit Reservierungs- und Gästedaten sowie die Kennzeichnung bezahlter Suchergebnisse.

Deutschlandfunk und Legal Tribune Online berichten, dass die Kommission prüfen will, ob die Plattform ausreichend gegen illegale Angebote und den Missbrauch personenbezogener Daten vorgeht. Legal Tribune Online nennt für das erste Halbjahr 2026 1.072 Betrugsmeldungen und einen Schaden von 82.000 Euro.

Die Einleitung des Verfahrens ist noch kein Nachweis eines Rechtsverstoßes. Booking.com erklärte laut Legal Tribune Online, uneingeschränkt mit der Kommission zusammenzuarbeiten. Die Unabhängigkeit der journalistischen Darstellungen ist nicht vollständig verifiziert.

Wirkungsprofil

Was wird bewertet und welche Folgen sind möglich?

Wirkungspotenzial

Bewertet: Ermittlungsverfahren und mögliche spätere Auflagen für Booking.com

Ex ante

Vergleich: Vor Beginn des Verfahrens bestehen die in den Quellen beschriebenen Prüf-, Daten- und Transparenzpraktiken ohne eine festgestellte neue Auflage.

Mensch
Potenzial+ Potenzial

Potenzialtragweite: begrenzt · Eintritt: mittel · Evidenz: gering · Ex ante

  • Hauptpfad: Mögliche Verringerung von Betrugs- und Datenmissbrauchsrisiken durch spätere Auflagen

    Feststellungen der Kommission könnten zu besseren Angebotsprüfungen, stärkerem Phishing-Schutz und transparenterem Umgang mit Kundendaten führen.

    Betroffen: Reisende · Unterkunftsanbietende

    Bedingung / Zeitraum: Die Kommission müsste Mängel feststellen und wirksame, tatsächlich umgesetzte Anforderungen folgen lassen.

    Wirkungsraum: Booking.com und seine Reisenden sowie Unterkunftsanbietenden im europäischen Plattformmarkt · Zeitraum: Während der Ermittlungen und bei späterer Umsetzung möglicher Maßnahmen

    Modellhypothese: Es wird angenommen, dass behördliche Feststellungen in konkrete und kontrollierte Prozessänderungen übersetzt werden.

    Plausible Tragweite: 1-3/5. Die mögliche Reichweite ist groß, die konkrete Umsetzung und Dauer sind aber offen.

    Belege: Deutschlandfunk · Legal Tribune Online

    Die Quellen belegen Untersuchungsgegenstände, gemeldete Betrugsfälle und mögliche Aufsichtsinstrumente, nicht die spätere Wirkung.

    Warum diese Tragweite? 2/5
    Reichweite: 3/5
    Eine große Buchungsplattform kann viele Reisende und Anbietende erreichen.
    Intensität: 2/5
    Mögliche Auflagen könnten einzelne Prüf- und Informationsprozesse spürbar verändern.
    Dauer: 2/5
    Eine dauerhafte Wirkung hängt von späteren Pflichten und ihrer Umsetzung ab.
    Unumkehrbarkeit: 1/5
    Prozessänderungen wären grundsätzlich korrigierbar und überprüfbar.
    Verteilung / Vulnerabilität: 3/5
    Reisende mit begrenzten Prüf- und Ausweichmöglichkeiten können Betrugsrisiken schwerer abfangen.
    Systemtiefe: 2/5
    Der Pfad betrifft Plattformprozesse, reicht aber noch nicht in tiefe Versorgungssysteme.

    Grundwert: 13/6 = 2,17. Balkenstufe: 2/5.

  • Nebenrisiko: Fortbestehendes Risiko weiterer Betrugs- und Datenmissbrauchsschäden bis zur Klärung

    Solange keine abschließenden Feststellungen oder neuen Schutzmaßnahmen belegt sind, können die untersuchten Risiken fortbestehen.

    Betroffen: Reisende · Unterkunftsanbietende

    Bedingung / Zeitraum: Keine ausreichenden Schutzänderungen werden vor Abschluss oder infolge der Ermittlungen umgesetzt.

    Wirkungsraum: Nutzung der Plattform durch Reisende und Anbietende · Zeitraum: Kurz- bis mittelfristig während der laufenden Ermittlungen

    Plausible Tragweite: 1-3/5. Die Quellen nennen konkrete Meldungen und Schäden, erlauben aber keine vollständige Größenbestimmung.

    Belege: Deutschlandfunk · Legal Tribune Online

    Die Quellen nennen Scheinangebote, Phishing, Kundendaten und gemeldete Betrugsfälle.

    Warum diese Tragweite? 2/5
    Reichweite: 2/5
    Das Risiko betrifft Nutzerinnen und Nutzer der Plattform, seine Gesamtbreite ist offen.
    Intensität: 2/5
    Die Quelle beschreibt finanzielle Schäden und mögliche Datenmissbräuche.
    Dauer: 2/5
    Die Dauer hängt vom Ermittlungsverlauf und möglichen Korrekturen ab.
    Unumkehrbarkeit: 2/5
    Finanzielle und datenschutzbezogene Schäden können teilweise schwer rückgängig sein.
    Verteilung / Vulnerabilität: 3/5
    Betroffene können betrügerische Angebote und Phishing oft erst spät erkennen.
    Systemtiefe: 1/5
    Der Pfad bleibt zunächst auf Transaktionen und Plattformnutzung begrenzt.

    Grundwert: 12/6 = 2,00. Balkenstufe: 2/5.

Der zentrale bedingte Pfad betrifft Reisende und Unterkunftsanbietende: Werden Mängel festgestellt und Auflagen umgesetzt, könnte der Schutz vor Scheinangeboten, Phishing und Datenmissbrauch steigen. Bis dahin besteht das Risiko weiterer Schäden fort. Die Evidenz für den Ausgang ist niedrig, weil das Verfahren offen ist.

Planet
Potenzial? Richtung offen

Potenzialtragweite: praktisch vernachlässigbar im betrachteten Raum und Zeitraum · Eintritt: nicht belastbar bestimmt · Evidenz: nicht bewertbar · Ex ante

  • Hauptpfad: Kein belastbar quantifizierbarer ökologischer Wirkpfad aus dem Ermittlungsverfahren

    Eine Änderung digitaler Prüf- oder Werbeprozesse könnte theoretisch Reiseentscheidungen beeinflussen, doch die Quellen belegen weder diesen Mechanismus noch eine ökologische Zustandsänderung.

    Betroffen: Umwelt · Reisende · Tourismuswirtschaft

    Bedingung / Zeitraum: Ein ökologischer Pfad wäre nur bei einer zusätzlich belegten Änderung von Reise- oder Angebotsentscheidungen plausibel.

    Wirkungsraum: Digitale Buchungsplattform und durch sie vermittelte Reiseentscheidungen · Zeitraum: Nicht bestimmbar; in den Quellen kein ökologischer Zeitraum ausgewiesen

    Modellhypothese: Ein möglicher indirekter Zusammenhang zwischen Plattformtransparenz und Reiseverhalten wird nicht als Tatsache unterstellt.

    Plausible Tragweite: 0-1/5. Für den abgegrenzten Zeitraum und die vorliegenden Quellen ist keine materielle Änderung belegbar; ein indirekter Effekt bleibt offen.

    Belege: Deutschlandfunk · Legal Tribune Online

    Die Quellen belegen ausschließlich Ermittlungsgegenstände im Verbraucher-, Daten- und Plattformbereich.

    Warum diese Tragweite? 0/5
    Reichweite: 0/5
    Keine Quelle weist eine ökologische Reichweite des Verfahrens aus.
    Intensität: 0/5
    Keine Quelle beschreibt eine ökologische Belastungsänderung.
    Dauer: 0/5
    Eine ökologische Dauerwirkung ist nicht belegt.
    Unumkehrbarkeit: 0/5
    Es gibt keinen belegten ökologischen Eingriff mit Rückkehrhürde.
    Verteilung / Vulnerabilität: 0/5
    Betroffene ökologische Schutzgüter werden in den Quellen nicht konkret benannt.
    Systemtiefe: 0/5
    Ein ökologischer Systemmechanismus ist aus den Quellen nicht ableitbar.

    Grundwert: 0/6 = 0,00. Balkenstufe: 0/5.

Das Verfahren betrifft digitale Plattform- und Verbraucherschutzfragen. Ein materieller ökologischer Pfad ist aus den gelieferten Quellen nicht belastbar ableitbar; der mögliche Zusammenhang mit Reiseentscheidungen bleibt zu indirekt und unbestimmt.

Demokratie
Potenzial+ Potenzial

Potenzialtragweite: begrenzt · Eintritt: mittel · Evidenz: gering · Ex ante

  • Hauptpfad: Stärkung institutioneller Rechenschaft gegenüber einer großen Plattform

    Die Prüfung durch die Europäische Kommission kann Anforderungen an Nachweise, Transparenz und Schutzmaßnahmen konkretisieren und damit institutionelle Kontrolle ermöglichen.

    Betroffen: Europäische Institutionen · Plattformnutzerinnen und Plattformnutzer · Booking.com

    Bedingung / Zeitraum: Das Verfahren muss transparent fortgeführt und gegebenenfalls in überprüfbare Anforderungen oder Entscheidungen übersetzt werden.

    Wirkungsraum: Europäische Plattformaufsicht und digitale Vermittlungsdienste · Zeitraum: Während des Verfahrens und bei einer möglichen späteren Entscheidung

    Plausible Tragweite: 1-3/5. Der institutionelle Präzedenzwert kann über den Einzelfall hinausreichen, die tatsächliche Wirkung bleibt vom Abschluss abhängig.

    Belege: Legal Tribune Online · Deutschlandfunk

    Die Quelle beschreibt DSA-Pflichten, behördliche Handlungsbefugnisse und das laufende Verfahren.

    Warum diese Tragweite? 2/5
    Reichweite: 3/5
    Europäische Plattformregeln können viele Nutzer und Anbieter erfassen.
    Intensität: 2/5
    Ein Ermittlungsverfahren erzeugt Prüf- und Rechtfertigungsdruck, ändert aber noch keine Regeln.
    Dauer: 2/5
    Dauerhafte Wirkung hängt von späteren Feststellungen und Durchsetzung ab.
    Unumkehrbarkeit: 1/5
    Institutionelle Praxis kann nach Abschluss angepasst oder zurückgenommen werden.
    Verteilung / Vulnerabilität: 2/5
    Nutzerinnen und Nutzer sind auf wirksame Plattformaufsicht angewiesen, ihre politische Einflussmöglichkeit ist indirekt.
    Systemtiefe: 3/5
    Das Verfahren berührt die Durchsetzung europäischer Regeln für große digitale Dienste.

    Grundwert: 13/6 = 2,17. Balkenstufe: 2/5.

  • Nebenrisiko: Risiko einer Vorverurteilung durch verkürzte Darstellung des Ermittlungsbeginns

    Wenn ein laufendes Verfahren als feststehender Rechtsverstoß dargestellt würde, könnte dies die sachliche öffentliche Bewertung und das Vertrauen in faire Aufsicht beeinträchtigen.

    Betroffen: Öffentlichkeit · Booking.com · Aufsichtsbehörden

    Bedingung / Zeitraum: Die Ermittlungen würden ohne klare Kennzeichnung ihres vorläufigen Status kommuniziert.

    Wirkungsraum: Öffentliche Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren · Zeitraum: Kurzfristig während der Ermittlungen

    Modellhypothese: Öffentliche Einordnung kann institutionelles Vertrauen beeinflussen; die Quellen messen diesen Effekt nicht.

    Plausible Tragweite: 0-2/5. Der mögliche Kommunikationsschaden ist real denkbar, aber in den Quellen nicht als eingetretene Wirkung belegt.

    Belege: Legal Tribune Online

    Die Quelle liefert ausdrücklich die Gegeninformation, dass die Verfahrenseröffnung keinen Regelverstoß beweist.

    Warum diese Tragweite? 1/5
    Reichweite: 2/5
    Die Berichte können viele Nutzerinnen und Nutzer erreichen, konkrete Publikumsdaten fehlen.
    Intensität: 1/5
    Die Quellen selbst betonen die offene Beweislage und begrenzen dadurch die Zuspitzung.
    Dauer: 1/5
    Eine mögliche Fehlwahrnehmung wäre grundsätzlich korrigierbar.
    Unumkehrbarkeit: 1/5
    Korrekturen und spätere Feststellungen könnten eine anfängliche Einordnung berichtigen.
    Verteilung / Vulnerabilität: 1/5
    Betroffen wären Vertrauen und öffentliche Bewertung, nicht eine konkret belegte Schutzgruppe.
    Systemtiefe: 1/5
    Der Pfad betrifft Kommunikationsqualität, nicht unmittelbar die institutionelle Struktur.

    Grundwert: 7/6 = 1,17. Balkenstufe: 1/5.

Der bedingte demokratische Pfad verläuft über Rechenschaft und Durchsetzung: Ein transparentes EU-Verfahren könnte die Korrekturfähigkeit gegenüber einer großen Plattform stärken. Eine Gegenrichtung wäre möglich, falls das Verfahren ohne nachvollziehbare Feststellungen als pauschale Vorverurteilung kommuniziert würde; dafür liegt kein belastbarer Wirkungsnachweis vor.

Ring = Status · Balken = Stärke / Tragweite · +/- = Richtung. Nichtkompensation: Schwere Schäden werden nicht mit Vorteilen anderer Dimensionen verrechnet. Reverse Merit Order berücksichtigt maßgebliche Schutzgrenzen.

Vom Anlass zu möglichen Systemfolgen

  1. Unmittelbar: Die Kommission prüft die Schutz-, Daten- und Transparenzpraktiken von Booking.com; dadurch entsteht zusätzlicher behördlicher Prüf- und Rechtfertigungsdruck.
  2. Nachgelagert: Bei festgestellten Mängeln könnten Auflagen die Angebotsprüfung, den Umgang mit Kundendaten und die Kennzeichnung bezahlter Werbung verändern.
  3. Systemisch: Eine verbindliche Auslegung der Plattformpflichten könnte die Aufsicht über andere große Online-Dienste und die Korrekturfähigkeit gegenüber digitalen Vermittlern beeinflussen.

Ohne den bewerteten Eingriff: Ohne das Verfahren würden die untersuchten Praktiken zunächst ohne diesen zusätzlichen behördlichen Prüf- und Rechenschaftsdruck fortbestehen.

Referenzrahmen: Verbraucherschutz · Datenschutz · Transparenz digitaler Plattformen · digitale Diensteaufsicht

Gegenevidenz, Quellen und institutionelle Grenzen
  • Die Verfahrenseröffnung beweist laut Quelle noch keinen Verstoß gegen EU-Regeln.
  • Booking.com erklärte laut Quelle, mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten.
  • Für ökologische Folgen und konkrete Verhaltensänderungen liegen keine belastbaren Messwerte vor.

Der Kern wird in mehreren journalistischen Darstellungen berichtet, darunter teils gleiche oder verwandte Agenturvorlagen. Die fünf Herkunftsgruppen sind nicht als unabhängig verifiziert; lto-news liefert den ausführlichsten Beleg, ist aber ebenfalls eine Sekundärquelle.

Es handelt sich um laufende Ermittlungen der Europäischen Kommission auf Grundlage des seit 2024 geltenden Gesetzes über digitale Dienste; eine abschließende Feststellung oder Sanktion ist nicht belegt.

Vorläufiger Nachrichtenstand

Was ist wie belegt?

Jeder Link führt zu einem Quellartikel. Mehrere Textstellen aus demselben Artikel sind keine voneinander unabhängigen Quellen.

Automatische quellengebundene Prüfung, keine Garantie vollständiger oder fehlerfreier Berichterstattung. Abhängigkeiten zwischen Quellen können unerkannt bleiben; eine institutionelle Aussage belegt nicht automatisch den behaupteten Erfolg.

Geplante Folgeprüfungen
  • Die Europäische Kommission könnte nach Abschluss der Ermittlungen feststellen, ob Booking.com gegen geltende EU-Regeln verstoßen hat. - Prüfpunkt: Veröffentlichte Feststellung der Europäischen Kommission zu möglichen Regelverstößen oder einer Sanktion. Nächste Recherche: 28.10.2026; kein verbindlicher Quellentermin bekannt.

Quellenprüfung

Faktencheck

Gesicherter Ausgangspunkt

Nach dem derzeit belegten Quellenstand: Die Europäische Kommission ermittelt laut den vorliegenden Berichten gegen Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften.

Quellenbasis: Berichterstattung von stern, Der Tagesspiegel, Deutschlandfunk, DER SPIEGEL, Legal Tribune Online. Beleglage: mittel für den Ermittlungsbeginn, niedrig für Folgen und Rechtsverstoß

Was dieser Stand nicht belegt

Der Ermittlungsbeginn und die Vorwürfe werden den Berichten zufolge der Europäischen Kommission zugeschrieben. Die Einordnung der möglichen Wirkungen ist eine quellengebundene ex-ante-Analyse. Vollständiger Kontext und spätere Wirkungsdaten bleiben zu prüfen.

Verfahrensstand
laufende Entwicklungkein fester Verfahrensstand, Beobachtung läuft
AnalyseartEx anteZeitstatus des bewerteten Wirkpfads; Eintritt und Evidenz werden getrennt ausgewiesen.Erstanalyse 21.10.2026, 19:10
Evidenzbasis0 Primärquellen4 quellengebundene Claims
MaterialitäthochNeue EvidenzBetroffenenkreisIntensitätDauerSystemrelevanzVerteilungKorrekturfähigkeitSystemrelevanz (außergewöhnlich)

Wirkungsökonomische Analyse

Einordnung im Überblick

Die Europäische Kommission ermittelt gegen Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften. Untersucht werden unter anderem gefälschte Unterkunftsangebote, Phishing, der Umgang mit Kundendaten und die Kennzeichnung bezahlter Suchergebnisse. Für das erste Halbjahr 2026 nennt die Quelle 1.072 Betrugsmeldungen mit einem Schaden von 82.000 Euro. Daraus folgt noch kein Beweis für einen Rechtsverstoß. Das Wirkungspotenzial liegt vor allem in möglichen Änderungen bei Prüfungen, Datenzugriffen und Transparenz, ist aber vom weiteren Verfahren abhängig.

Einordnung

Warum diese Meldung relevant ist

Das Verfahren betrifft Vertrauen, Sicherheit und Informationsqualität bei einer großen digitalen Vermittlungsplattform. Mögliche Auflagen könnten Schutzstandards und die Rechenschaftspflichten von Plattformen verändern.

Folgencheck

Wirkpfad und mögliche Folgen

Die folgenden möglichen Entwicklungen sind keine nachgewiesenen Folgen.

Wirkungspotenzial: Das Verfahren könnte bei festgestellten Mängeln zu strengeren Prüfungen, transparenterer Werbung und besseren Schutzvorkehrungen führen. Reichweite und Richtung hängen von den späteren Feststellungen und möglichen Maßnahmen ab.

Worauf bezieht sich die Richtung? Positiv bedeutet: Die beschriebene Folge verbessert Lebenslagen, natürliche Lebensgrundlagen oder demokratische Funktionen. Negativ bedeutet: Sie belastet oder schwächt diese. Gemeint ist der einzelne Wirkpfad, nicht das ganze Ereignis. Für die folgenden Einzelpfade liegt noch keine gesonderte Richtungsbewertung vor; sie zeigen mögliche Zusammenhänge.

  1. Wirkmechanismus

    Ermittlungen können Informations- und Rechenschaftspflichten einer Plattform konkretisieren.

    Mögliche Auflagen könnten Prüfprozesse für Angebote und den Umgang mit Kundendaten verändern.

    Die öffentliche Prüfung kann Anreize für Plattformen schaffen, Betrugs- und Werbekontrollen zu verbessern.

  2. 1Erste Ordnung - unmittelbar

    Booking.com muss die untersuchten Abläufe gegenüber der Europäischen Kommission erklären und dokumentieren.

    Für Reisende steht die Verlässlichkeit von Unterkunftsangeboten und Nachrichten auf der Plattform im Mittelpunkt.

  3. 2Zweite Ordnung - nachgelagert

    Bei festgestellten Mängeln könnten zusätzliche Prüfungen oder Transparenzanforderungen den Zugang zu Angeboten und Werbung verändern.

    Unterkunftsanbietende könnten stärker von Identitäts- und Angebotskontrollen betroffen sein.

  4. 3Dritte Ordnung - systemisch

    Das Verfahren könnte die Auslegung europäischer Plattformpflichten prägen und dadurch andere große Online-Dienste beeinflussen.

    Ohne belastbare Feststellungen bleibt offen, ob sich Schutzstandards tatsächlich dauerhaft verändern.

Erste, zweite und dritte Ordnung zeigen unmittelbare, nachgelagerte und systemische Folgen - nicht die drei Dimensionen Mensch, Planet und Demokratie. Eine mögliche Folge ist noch keine beobachtete Wirkung.

Risiken, Gegenläufe und Prüfgrenzen

  • Reisende könnten bis zu einer Klärung weiterhin auf betrügerische Angebote oder Phishing stoßen.
  • Zusätzliche Prüf- und Transparenzpflichten könnten Kosten und Aufwand für Plattformen und Unterkunftsanbietende erhöhen.
  • Eine vorzeitige öffentliche Gleichsetzung des Verfahrens mit einem Rechtsverstoß würde die Beweislage überdehnen.
  • Mehr Kontrollen könnten legitime Angebote verzögern oder entfernen.
  • Höhere Compliance-Kosten könnten kleinere Unterkunftsanbietende stärker belasten.
  • Mehr Transparenz bei Werbung könnte die Auswahlentscheidung von Reisenden verändern.

Systemische Bedeutung

Was die Meldung für das System bedeutet

Systemrelevanz

hoch, weil das Verfahren Verbraucherschutz, Datenschutz, Plattformaufsicht und digitale Vermittlungsinfrastrukturen verbindet.

Transformationspotenzial

Mittel bis hoch: Eine verbindliche Feststellung könnte Prüf- und Transparenzstandards für große Plattformen verschieben; derzeit ist das nur ein bedingtes Potenzial.

Resilienz

Die Plattform kann auf zusätzliche Kontrollen und behördliche Anforderungen reagieren. Für einzelne Reisende bleibt die Widerstandsfähigkeit gegenüber Betrug begrenzt, solange die untersuchten Schutzvorkehrungen nicht bewertet sind.

Offen

Offene Fragen und Beobachtungspunkte

Unsicherheiten

  • Die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen.
  • Die vorliegenden Quellen belegen keinen endgültigen Rechtsverstoß.
  • Unklar bleibt, welche konkreten Maßnahmen die Kommission am Ende ergreifen könnte.
  • Die Quellenlage enthält journalistische Berichte und keine vollständige Ermittlungsakte.

Worauf jetzt zu achten ist

  • Weitere Mitteilungen der Europäischen Kommission zum Ermittlungsstand
  • Eine mögliche Feststellung von Mängeln oder ein Bußgeld
  • Konkrete Änderungen bei Angebotsprüfung, Phishing-Schutz, Datennutzung und Werbekennzeichnung
  • Reaktion von Booking.com und betroffenen Unterkunftsanbietenden