Anschlussbegriff

Art. 3 EUV – nachhaltige Entwicklung Europas

Art. 3 EUV verbindet Binnenmarkt, nachhaltige Entwicklung, soziale Marktwirtschaft, sozialen Fortschritt, hohen Umweltschutz, wissenschaftlich-technischen Fortschritt, Gleichstellung und Solidarität zwischen Generationen.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Nachhaltigkeit, Soziale Marktwirtschaft, Generationengerechtigkeit.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Für die Wirkungsökonomie ist Art. 3 EUV der europäische Zielkorridor: Markt, Innovation und soziale Ordnung stehen nicht isoliert, sondern unter dem Maßstab nachhaltiger Entwicklung und Generationenverantwortung.

Verwendung

Verwendung

„Art. 3 EUV – nachhaltige Entwicklung Europas“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.

Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Nicht als bloßer Wirtschaftsartikel behandeln. Seine Stärke liegt gerade in der Verbindung von Markt, Sozialem, Umwelt und Generationen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Art. 3 EUV – nachhaltige Entwicklung Europas“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Glossar-Erweiterung

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.