Glossareintrag

DNSH / Do No Significant Harm

DNSH bedeutet, dass eine Tätigkeit einem Umweltziel nicht erheblich schaden darf, während sie zu einem anderen Ziel beiträgt.

Version 1.0 Glossareintrag

Auf einen Blick

DNSH bedeutet, dass eine Tätigkeit einem Umweltziel nicht erheblich schaden darf, während sie zu einem anderen Ziel beiträgt.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

DNSH bedeutet, dass eine Tätigkeit einem Umweltziel nicht erheblich schaden darf, während sie zu einem anderen Ziel beiträgt.

WÖk-Bezug: DNSH ist anschlussfähig an die WÖk-Logik der Wirkungsgrenzen, Nicht-Kompensation und Reverse Merit Order: Positive Teilwirkungen dürfen schwere Schäden nicht verdecken.

Verwandt: EU-Taxonomie, Wirkungsgrenze, Nicht-Kompensation, Reverse Merit Order, Mindestschutz, Zielkonflikt. Offiziell: EU-Kommission.

Wirkungsökonomie

Warum ist das wichtig?

Der Eintrag dient als begriffliche Einordnung innerhalb der Wirkungsökonomie.

Verwendung

So wird der Begriff genutzt

Der Eintrag dient als begriffliche Einordnung innerhalb der Wirkungsökonomie.

Abgrenzung

Nicht verwechseln mit

Keine Einträge

Lernseite zu DNSH / Do No Significant Harm

Warum wichtig?

Was macht der Begriff sichtbar?

DNSH bedeutet, dass eine Tätigkeit einem Umweltziel nicht erheblich schaden darf, während sie zu einem anderen Ziel beiträgt.

Abgrenzung

Was es nicht bedeutet

DNSH / Do No Significant Harm ist keine automatische Bewertung und kein Ersatz für Kontext, Datenqualität und demokratische Entscheidung.

Beispiel

So wird es konkret

In der Anwendung hilft DNSH / Do No Significant Harm, eine Beobachtung, Entscheidung oder Datenlage genauer einzuordnen und mit Wirkung, Nebenwirkung und Rückkopplung zu verbinden.

Missverständnisse

Worauf achten?

  • Nicht als isolierte Kennzahl verwenden.
  • Immer Kontext, Datenqualität und Wirkungsgrenzen mitprüfen.

Passende Tools

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Passende Wirkungsfelder

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Grundlagen

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Journal

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Version und Quelle

Kategorie: Glossareintrag · Version: 1.0

Quelle: glossar.html · Abschnitt: Glossar