Anschlussbegriff

EU-Nachhaltigkeitsverfassungsrahmen

Sammelbegriff für die primärrechtlichen EU-Grundlagen, die nachhaltige Entwicklung, Umweltintegration, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte als europäische Ordnungsprinzipien verankern.

AnschlussbegriffStand / Version 2.0

Auf einen Blick

  • Sammelbegriff für die primärrechtlichen EU-Grundlagen, die nachhaltige Entwicklung, Umweltintegration, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte als europäische Ordnungsprinzipien verankern.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „EU-Nachhaltigkeitsverfassungsrahmen“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG, SDG+, Wirkungsstaat.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Sammelbegriff für die primärrechtlichen EU-Grundlagen, die nachhaltige Entwicklung, Umweltintegration, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte als europäische Ordnungsprinzipien verankern.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Für die Wirkungsökonomie ist dieser Rahmen der europäische Anschluss an Art. 20a GG: Wirkung wird nicht nur national, sondern europäisch als Frage von Lebensgrundlagen, sozialen Bedingungen, Grundrechten und demokratischer Stabilität lesbar.

Verwendung

Verwendung

Für die Wirkungsökonomie ist dieser Rahmen der europäische Anschluss an Art. 20a GG: Wirkung wird nicht nur national, sondern europäisch als Frage von Lebensgrundlagen, sozialen Bedingungen, Grundrechten und demokratischer Stabilität lesbar.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Nicht als einzelner Artikel missverstehen. Auf EU-Ebene entsteht der Verfassungsanker aus mehreren Normen, insbesondere Art. 2 und 3 EUV, Art. 11 und 191 AEUV sowie Art. 37 EU-Grundrechtecharta.

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „EU-Nachhaltigkeitsverfassungsrahmen“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Sammelbegriff für die primärrechtlichen EU-Grundlagen, die nachhaltige Entwicklung, Umweltintegration, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte als europäische Ordnungsprinzipien verankern.

Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „EU-Nachhaltigkeitsverfassungsrahmen“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „EU-Nachhaltigkeitsverfassungsrahmen“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG · SDG+ · Wirkungsstaat · Wirkungsrecht