Datenbegriff

NFRD

Die NFRD war die frühere EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die durch die CSRD weiterentwickelt wurde.

Version 1.0 Anschlussbegriff

Auf einen Blick

NFRD ist der Vorläufer der CSRD und erklärt, warum EU-Nachhaltigkeitsreporting heute stärker standardisiert ist.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Kurzdefinition: Die NFRD war die frühere EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die durch die CSRD weiterentwickelt wurde.

Erklärung: Für die WÖk ist die NFRD vor allem historisch wichtig: Sie zeigt die Entwicklung von freiwilliger oder uneinheitlicher Berichterstattung hin zu CSRD, ESRS, Prüfung und digitalen Daten.

WÖk-Bezug: Als Vorgängerregelung der CSRD einordnen.

Grenze / Status: Als Vorgängerregelung der CSRD einordnen.

Schreibweisen: Non-Financial Reporting Directive

Verwandt: CSRDESRSBerichtsdaten

Offizielle Quelle: EUR-Lex NFRD

Wirkungsökonomie

Warum ist das wichtig?

NFRD als historischen Reportingrahmen nennen.

Verwendung

So wird der Begriff genutzt

Als Vorgängerregelung der CSRD einordnen.

Abgrenzung

Nicht verwechseln mit

  • CSRD
  • ESRS

Lernseite zu NFRD

Warum wichtig?

Was macht der Begriff sichtbar?

NFRD als historischen Reportingrahmen nennen.

Abgrenzung

Was es nicht bedeutet

NFRD ist nicht dasselbe wie CSRD, ESRS. Die Abgrenzung verhindert, dass unterschiedliche Prüf- und Steuerungsfragen vermischt werden.

Beispiel

So wird es konkret

In der Anwendung hilft NFRD, eine Beobachtung, Entscheidung oder Datenlage genauer einzuordnen und mit Wirkung, Nebenwirkung und Rückkopplung zu verbinden.

Missverständnisse

Worauf achten?

  • Nicht mit CSRD gleichsetzen.
  • Nicht mit ESRS gleichsetzen.
  • Nicht als isolierte Kennzahl verwenden.
  • Immer Kontext, Datenqualität und Wirkungsgrenzen mitprüfen.

Passende Tools

Keine Einträge

Passende Wirkungsfelder

Keine Einträge

Grundlagen

Im Grundlagenwerk

Keine direkte Kapitelverknüpfung gefunden.

Bibliothek

Dokumente und Materialien

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Version und Quelle

Kategorie: Datenbegriff · Version: 1.0

Quelle: EUR-Lex Directive 2014/95/EU · Abschnitt: Daten, Standards und Regularien · Reporting und Prüfung