Anschlussbegriff
CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und verknüpft Berichterstattung mit europäischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an ESRS, ESG, Wirkungsdatenraum.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die WÖk liefert die CSRD einen zentralen Datenanschluss: Berichts- und Nachhaltigkeitsdaten können von reiner Dokumentation zu Wirkungsdaten für Scorecards, WÖk-IDs, Produktpässe, Kapitalzugang und Steuerlogik werden.
Verwendung
Verwendung
CSRD als Berichtsdatenrahmen beschreiben.
Abgrenzung
Abgrenzung
- CSRD ist Reportingrecht, keine Wirkungssteuer. Die WÖk nutzt CSRD-Daten, aber ersetzt Reporting durch Rückkopplung in Entscheidungen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „CSRD“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise