Anschlussbegriff

CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und verknüpft Berichterstattung mit europäischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an ESRS, ESG, Wirkungsdatenraum.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Für die WÖk liefert die CSRD einen zentralen Datenanschluss: Berichts- und Nachhaltigkeitsdaten können von reiner Dokumentation zu Wirkungsdaten für Scorecards, WÖk-IDs, Produktpässe, Kapitalzugang und Steuerlogik werden.

Verwendung

Verwendung

CSRD als Berichtsdatenrahmen beschreiben.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • CSRD ist Reportingrecht, keine Wirkungssteuer. Die WÖk nutzt CSRD-Daten, aber ersetzt Reporting durch Rückkopplung in Entscheidungen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „CSRD“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Quellen und Einordnung

Kategorie: Glossar-Erweiterung

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.