Anschlussbegriff

CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und verknüpft Berichterstattung mit europäischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen.

AnschlussbegriffStand / Version 2.0

Auf einen Blick

  • Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und verknüpft Berichterstattung mit europäischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „CSRD“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an ESRS, ESG, Wirkungsdatenraum.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und verknüpft Berichterstattung mit europäischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Für die WÖk liefert die CSRD einen zentralen Datenanschluss: Berichts- und Nachhaltigkeitsdaten können von reiner Dokumentation zu Wirkungsdaten für Scorecards, WÖk-IDs, Produktpässe, Kapitalzugang und Steuerlogik werden.

Verwendung

Verwendung

Für die WÖk liefert die CSRD einen zentralen Datenanschluss: Berichts- und Nachhaltigkeitsdaten können von reiner Dokumentation zu Wirkungsdaten für Scorecards, WÖk-IDs, Produktpässe, Kapitalzugang und Steuerlogik werden.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • CSRD ist Reportingrecht, keine Wirkungssteuer. Die WÖk nutzt CSRD-Daten, aber ersetzt Reporting durch Rückkopplung in Entscheidungen.

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „CSRD“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und verknüpft Berichterstattung mit europäischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen.

Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „CSRD“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „CSRD“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

ESRS · ESG · Wirkungsdatenraum · EFRAG · Doppelte Wesentlichkeit · IRO / Impacts, Risks and Opportunities · XBRL · ESAP / European Single Access Point

Querverweise

Version und Quellen

Kategorie: Glossar-Erweiterung · Version: 2.0