Anschlussbegriff
CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und verknüpft Berichterstattung mit europäischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen.
Auf einen Blick
- Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und verknüpft Berichterstattung mit europäischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen.
- Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
- Wirkungsökonomisch fragt „CSRD“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
- Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an ESRS, ESG, Wirkungsdatenraum.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und verknüpft Berichterstattung mit europäischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die WÖk liefert die CSRD einen zentralen Datenanschluss: Berichts- und Nachhaltigkeitsdaten können von reiner Dokumentation zu Wirkungsdaten für Scorecards, WÖk-IDs, Produktpässe, Kapitalzugang und Steuerlogik werden.
Verwendung
Verwendung
Für die WÖk liefert die CSRD einen zentralen Datenanschluss: Berichts- und Nachhaltigkeitsdaten können von reiner Dokumentation zu Wirkungsdaten für Scorecards, WÖk-IDs, Produktpässe, Kapitalzugang und Steuerlogik werden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- CSRD ist Reportingrecht, keine Wirkungssteuer. Die WÖk nutzt CSRD-Daten, aber ersetzt Reporting durch Rückkopplung in Entscheidungen.
Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung
Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird
Für die Wirkungsökonomie ist „CSRD“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und verknüpft Berichterstattung mit europäischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen.
Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.
Beispiele
Wo der Begriff praktisch auftaucht
- In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
- In einem Werkzeug markiert „CSRD“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
- In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „CSRD“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Querverweise
Begriffe, die du mitdenken solltest
ESRS · ESG · Wirkungsdatenraum · EFRAG · Doppelte Wesentlichkeit · IRO / Impacts, Risks and Opportunities · XBRL · ESAP / European Single Access Point
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
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