Anschlussbegriff

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Eine Aktivität gilt als nachhaltig, wenn sie wesentlich zu einem Umweltziel beiträgt, kein Umweltziel erheblich beeinträchtigt, Mindestschutz einhält und technische Bewertungskriterien erfüllt.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Social Taxonomy / Sozialtaxonomie, CSRD, ESRS.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Für die WÖk ist die Taxonomie ein wichtiger Vorläufer: wesentlicher Beitrag, DNSH und Mindestschutz entsprechen der Logik, positive Wirkung nicht durch schwere negative Wirkung zu erkaufen.

Verwendung

Verwendung

EU-Taxonomie als Anschlussstandard für Sustainable Finance.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Die Taxonomie ist stärker kapitalmarkt- und umweltbezogen. Die WÖk erweitert die Logik auf Produkte, Steuern, Einkommen, Kapital, Medien, Demokratie und positive Netto-Wirkung.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „EU-Taxonomie“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Glossar-Erweiterung

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.