Anschlussbegriff

Ordoliberalismus

Ordoliberalismus betont, dass Märkte eine rechtliche, institutionelle und politische Ordnung brauchen. Wettbewerb, Privateigentum und Vertragsfreiheit sind nicht naturwüchsig, sondern müssen gegen Machtkonzentration und Verzerrung geschützt werden.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Soziale Marktwirtschaft, Marktwirtschaft, Wirkungswahrheit.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Die WÖk ist ordnungspolitisch anschlussfähig: Sie setzt nicht auf zentrale Detailsteuerung, sondern auf Rahmenbedingungen, in denen dezentrale Akteure bessere Wirkung erzeugen können. Neu ist, dass Ordnung nicht nur Wettbewerb schützt, sondern auch Wirkung sichtbar und rückgekoppelt macht.

Verwendung

Verwendung

„Ordoliberalismus“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.

Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Ordoliberalismus ist nicht identisch mit Neoliberalismus im heutigen politischen Schlagwortgebrauch. Die öffentliche Einordnung sollte präzise zwischen Freiburger Ordnungsidee, sozialer Marktwirtschaft und marktideologischer Deregulierung unterscheiden.

Mythos und Klärung

Wirkungsökonomische Einordnung

Mythos

Gute Wettbewerbsordnung löst das Wirkungsproblem.

WÖk-Klärung

Wettbewerb braucht Wirkungswahrheit, sonst konkurrieren auch Externalisierer erfolgreich.

Blinder Fleck

Schutz des Wettbewerbs ersetzt keine Messung von Wirkung.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Ordoliberalismus“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Glossar-Erweiterung

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.