Mensch- und Demokratiebegriff
Teilgabe
Teilgabe beschreibt die Möglichkeit, nicht nur teilzunehmen, sondern eigene Fähigkeiten wirksam einzubringen.
Auf einen Blick
- Einordnung: Mensch- und Demokratiebegriff im Bereich Mensch- und Demokratiebegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Teilhabe, Zugehörigkeit, Befähigung / Capabilities.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Die WÖk nutzt Teilgabe, um Menschen nicht als Empfänger:innen von Maßnahmen zu reduzieren. Gute Wirkung schafft Bedingungen, unter denen Menschen Fähigkeiten, Erfahrung, Arbeit, Sorge, Wissen und demokratische Stimme einbringen können.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Der Begriff ist besonders wichtig für Migration, Bildung, Arbeit, Pflege, Demokratie und Zugehörigkeit.
Verwendung
Verwendung
Nutzen bei Integration, Bildung, Sozialstaat, Arbeit, Gemeinwesen und öffentlicher Verantwortung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Pflicht zur Verwertung
- bloße Erwerbsarbeit
- symbolische Beteiligung
- Assimilation
Vertiefung
Vertiefte Begriffsstruktur
Hauptdefinition
Die WÖk nutzt Teilgabe, um Menschen nicht als Empfänger:innen von Maßnahmen zu reduzieren. Gute Wirkung schafft Bedingungen, unter denen Menschen Fähigkeiten, Erfahrung, Arbeit, Sorge, Wissen und demokratische Stimme einbringen können.
Wirkungsökonomische Relevanz
Der Begriff ist besonders wichtig für Migration, Bildung, Arbeit, Pflege, Demokratie und Zugehörigkeit.
Verwendung in der WÖk
Nutzen bei Integration, Bildung, Sozialstaat, Arbeit, Gemeinwesen und öffentlicher Verantwortung.
Abgrenzung
- Pflicht zur Verwertung
- bloße Erwerbsarbeit
- symbolische Beteiligung
- Assimilation
Querverweise
Verknüpfungen