Anschlussbegriff
Wirkung als Rechtsprinzip
Wirkung als Rechtsprinzip bedeutet, dass Recht nicht nur formale Vorgaben setzt, sondern auch die realen Folgen von Gesetzen, Verwaltung, Rechtsprechung, Steuern und staatlichem Unterlassen berücksichtigen muss.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Artikel 20a Grundgesetz / Art. 20a GG, Wirkungsstaat, Wirkungsfolgenabschätzung.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Die Wirkungsökonomie erweitert den Blick des Rechts auf Zustandsveränderungen. Recht soll nicht nur ordnen, sondern Rückkopplungen so gestalten, dass Mensch, Planet und Demokratie geschützt und gestärkt werden.
Verwendung
Verwendung
„Wirkung als Rechtsprinzip“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Wirkung als Rechtsprinzip ersetzt nicht Normbindung, Grundrechte, Gewaltenteilung oder Rechtsschutz. Wirkung ohne Recht würde zur Machtbehauptung; Recht ohne Wirkung bleibt blind gegenüber Folgen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Wirkung als Rechtsprinzip“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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