Glossareintrag
Wirkungspraxis
Wirkungspraxis bezeichnet die tatsächliche Umsetzung politischer, wirtschaftlicher oder institutioneller Ziele in Regeln, Haushalte, Preise, Förderlogik, Kapitalflüsse, Beschaffung, Verwaltung und konkrete Entscheidungen.
Auf einen Blick
Wirkungspraxis bezeichnet die tatsächliche Umsetzung politischer, wirtschaftlicher oder institutioneller Ziele in Regeln, Haushalte, Preise, Förderlogik, Kapitalflüsse, Beschaffung, Verwaltung und konkrete Entscheidungen.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Wirkungspraxis bezeichnet die tatsächliche Umsetzung politischer, wirtschaftlicher oder institutioneller Ziele in Regeln, Haushalte, Preise, Förderlogik, Kapitalflüsse, Beschaffung, Verwaltung und konkrete Entscheidungen. Sie zeigt, ob ein Ziel nur formuliert wird oder ob es Zustände verändert. In der WÖk ist Wirkungspraxis der Ort, an dem Programmatik, Datenlage, Zielkonflikte und Rückkopplung überprüfbar werden.
Wirkungsökonomie
Warum ist das wichtig?
Der Eintrag dient als begriffliche Einordnung innerhalb der Wirkungsökonomie.
Verwendung
So wird der Begriff genutzt
Der Eintrag dient als begriffliche Einordnung innerhalb der Wirkungsökonomie.
Abgrenzung
Nicht verwechseln mit
Keine Einträge
Lernseite zu Wirkungspraxis
Warum wichtig?
Was macht der Begriff sichtbar?
Wirkungspraxis bezeichnet die tatsächliche Umsetzung politischer, wirtschaftlicher oder institutioneller Ziele in Regeln, Haushalte, Preise, Förderlogik, Kapitalflüsse, Beschaffung, Verwaltung und konkrete Entscheidungen.
Abgrenzung
Was es nicht bedeutet
Wirkungspraxis ist keine automatische Bewertung und kein Ersatz für Kontext, Datenqualität und demokratische Entscheidung.
Beispiel
So wird es konkret
In der Anwendung hilft Wirkungspraxis, eine Beobachtung, Entscheidung oder Datenlage genauer einzuordnen und mit Wirkung, Nebenwirkung und Rückkopplung zu verbinden.
Missverständnisse
Worauf achten?
- Nicht als isolierte Kennzahl verwenden.
- Immer Kontext, Datenqualität und Wirkungsgrenzen mitprüfen.
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