WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 7 von 12

Steuerarchitektur: Von Einzelsteuern zur Wirkungslogik#

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Die Wirkungsökonomie braucht keine unüberschaubare Vielzahl neuer Steuerarten. Sie braucht eine neue Bemessungslogik. Bestehende Steuerarten können dadurch Wirkung aufnehmen, ohne ihre verfahrensrechtliche Grundstruktur vollständig zu verlieren.

Steuerfeld Wirkungsökonomischer Anschluss Eigene Detailvertiefung Umsatz / Produkte Wirkungsumsatzsteuer, Produktwirkungssteuer, Vorsteuerlogik WUStG / Produkte & Konsum Einkommen Wirkungseinkommensteuer, Tätigkeits- und Organisationswirkung WEstG / Arbeit & Einkommen Unternehmen Körperschaftsteuer mit Wirkungskomponente, CapEx/Opex nach Wirkung Wirtschaft & Unternehmen Kommunen Wirkungsgewerbesteuer, lokale Wertschöpfung, kommunale Wirkungshaushalte Staat/Recht und Wohnen/Stadt Kapital/Vermögen Kapitalwirkung, Erbschaft, Vermögen, Fonds, Automatisierungsdividende Finanzsystem & Kapital