WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 8 von 12

Akteure und Rollenverteilung#

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Ein wirkungsrechtlicher Rahmen funktioniert nur, wenn Rollen klar getrennt werden. Politik entscheidet über Ziele, Zumutbarkeit und Übergänge. Verwaltung setzt Verfahren um. Unternehmen und öffentliche Träger liefern Daten. Wissenschaft und Prüfinstanzen sichern Qualität. Der Wirkungsrat aktualisiert Benchmarks und schützt vor Lobbyismus. Gerichte sichern Grundrechte und Verhältnismäßigkeit. Akteur Aufgabe Rote Linie Parlament Zweck, Rechtsgrundlage, demokratische Legitimation keine Delegation normativer Grundentscheidungen an Technik Regierung/Verwaltung Umsetzung, Register, Verfahren, Vollzug keine Black-Box-Entscheide Wirkungsrat Methodik, Evaluation, öffentliche Berichte keine Kapital- oder Parteidominanz

Wirkungsökonomie - öffentliche Arbeitsfassung - keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung Unternehmen/Träger Daten, Scorecards, Nachweise kein Greenwashing, keine Datenverweigerungsvorteile Gerichte Rechtsschutz, Verhältnismäßigkeit, Grundrechte keine technokratische Vorfestlegung ohne Prüfung