WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 5 von 13
Rolle und Auftrag des Wirkungsrats#
Der Wirkungsrat ist die Wächterinstitution der Wirkungslogik. Er garantiert nicht, dass jede Entscheidung richtig ist. Er garantiert, dass die Regeln der Wirkungsbewertung transparent, lernfähig, wissenschaftlich anschlussfähig und öffentlich überprüfbar bleiben. Aufgabe Beschreibung Output WÖk-ID-Register Pflege, Ergänzung und Versionierung der Indikatorenarchitektur öffentliches Register, Änderungsprotokolle Benchmarks und Archetypen Sektorale Schwellenwerte, Score-Funktionen, Datenqualitätsregeln technische Leitlinien Evaluation Dreijährige Überprüfung der Methodik und Anwendung Evaluationsbericht, Anpassungsvorschläge Wirkungsberichte Jährliche Lageberichte zur Wirkung in Staat, Wirkungsbarometer