WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 13
Zusammensetzung und Schutz vor Dominanz#
Die Zusammensetzung muss plural sein. Kein Akteur darf das Gremium dominieren. Wissenschaft bringt methodische Qualität ein. Zivilgesellschaft achtet auf Umwelt, Soziales und Demokratie. Wirtschaft bringt Umsetzbarkeit und Datenrealität ein. Verwaltung kennt Vollzug und Verfahren. Bürger:innen im Losverfahren schaffen demokratische Rückbindung und Alltagsperspektive. Gruppe Beitrag Begrenzung Wissenschaft Methodik, Evidenz, Unsicherheit, Peer Review keine Expertokratie, öffentliche Begründungspflicht Zivilgesellschaft Gemeinwohlperspektive, Umwelt, Soziales, Demokratie Transparenz über Interessen und Finanzierung Wirtschaft Praxis, Datenlage, KMU-Tauglichkeit, Investitionsrealität kein dominanter Stimmenanteil, Interessenoffenlegung Politik/Verwaltung Rechts- und Vollzugswissen keine Regierungsmehrheit im Rat Bürger:innen Alltag, Betroffenheit, demokratische Perspektive Rotation, Begleitung, Verständlichkeitsformate Assurance, Datenqualität und Prüfarchitektur Wirkungsdaten müssen prüfbar sein. Das bedeutet nicht, dass jede Wirkung mit absoluter Sicherheit erfasst werden kann. Es bedeutet, dass Datenherkunft, Messmethode, Unsicherheit, Annahmen und Grenzen offengelegt werden. Datenqualität wird selbst Teil der Bewertung. Datenklasse Beschreibung Behandlung A - geprüft Auditierte Primärdaten, klare Quelle, aktuelle Methodik voll anrechenbar B - plausibilisiert Primärdaten mit begrenzter Prüfung oder konsistente Sekundärdaten anrechenbar mit Unsicherheitsfaktor C - geschätzt Modellwerte, Branchenwerte, Proxy-Daten konservativer Ansatz D - unklar fehlende oder widersprüchliche Daten keine Vorteile durch Nicht-Daten; neutrale oder risikobasierte Einstufung Rechtsschutz und Verfahrensfairness Eine wirkungsbasierte Ordnung braucht starke Verfahrensrechte. Betroffene müssen wissen, welche Daten verwendet wurden, welche Indikatoren einschlägig sind, wie Scores zustande kommen und wie sie Einwände vorbringen können. Ohne Rechtsschutz würde Wirkungssteuerung zur Black Box.
Rechtsschutzfeld Mindestanforderung Warum wichtig Transparenz Begründung der Einstufung und Datenquellen Nachvollziehbarkeit Korrektur Möglichkeit, bessere Daten nachzureichen Fairness und Lernfähigkeit Einspruch Verwaltungsrechtlicher Widerspruch und Grundrechtsschutz