WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 13

Demokratische Kontrolle und öffentliche Beteiligung#

PDF-Fassung

Der Wirkungsrat darf nicht außerhalb demokratischer Kontrolle stehen. Er braucht gesetzliche Grundlage, Berichtspflichten gegenüber Parlament und Öffentlichkeit, öffentliche Konsultationen, Minderheitsvoten, Dokumentationspflichten und Revisionszyklen. Demokratische Kontrolle bedeutet nicht, dass jede Benchmark parteipolitisch verhandelt wird. Sie bedeutet, dass normative Entscheidungen, institutionelle Macht und methodische Änderungen öffentlich verantwortet werden. • Jährlicher Wirkungsbericht an Parlament und Öffentlichkeit.

• Öffentliche Konsultation bei wesentlichen Methodikänderungen.

• Minderheitsvoten und Begründung abweichender Einschätzungen.

• Offenes Register für WÖk-IDs, Benchmarks, Versionen und Änderungsbegründungen.

• Externe wissenschaftliche Evaluation in festgelegten Zyklen.

Politische Anschlussfähigkeit und Umsetzungsoptionen Ebene Aufgabe für Politik und Umsetzung Aufgabe der Politik Unabhängige Wirkungsgovernance schaffen, ohne politische Entscheidung zu delegieren. Politische Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlage, Sitzverteilung, Finanzierung, Transparenzpflichten, Rechtsschutz. Ausgestaltungsspielraum Parlamentarische Anbindung, föderale Beteiligung, Amtszeiten, Konsultationsformate, Budget. Zielkonflikte Unabhängigkeit vs. demokratische Kontrolle; Expertise vs.

Verständlichkeit; Stabilität vs. Lernfähigkeit.

Übergang und Schutz Pilotphase, Ombudsstelle, KMU-Beratung, Datenqualitätsklassen, keine abrupten Sanktionen. Evaluation und Korrektur Dreijahresrevision, externe Gutachten, öffentliche Anhörungen, Fehlerbericht. Schutz vor Technokratie Wirkungsrat setzt Methodik, aber keine politische Endentscheidung über Prioritäten. Website- und Portalintegration • URL-Vorschlag: /wirkungsfelder/staat-recht-demokratie/wirkungsrat-governance/ • Verlinkung zu WÖk-IDs, Scorecards, T-SROI, WStG, Wirkungshaushalt, SDG-/SDG+-Referenzrahmen.

• Toolkarten: WÖk-ID-Browser, Wirkungsrat-Schema, Benchmark-Register, Konsultationsmodul, Rechtsschutzpfad.

• Öffentliche Erklärung: Der Wirkungsrat ist Schutz gegen Lobbyismus und Technokratie, nicht Ersatz für Demokratie.