WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 14

Wirkungsarchitektur und bestehende Steuerlogik#

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Der Wirkungsstaat führt nicht zwingend neue Steuerarten ohne Anschluss ein. Er überlagert bestehende Steuerarten mit einer Wirkungslogik. Umsatz, Einkommen, Körperschaft, Gewerbe, Kapital, Vermögen oder Erbschaften bleiben politisch ausgestaltbar. Die WÖk fragt, ob und wie diese Größen nach ihrer Wirkung differenziert werden können.

Steuer-/Finanzfeld Wirkungsökonomische Frage Verknüpfung Umsatz/Produkte Welche Wirkung trägt ein Produkt über Lebenszyklus und Lieferkette? WUStG, Produktscorecards, DPP Einkommen Welche Wirkung erzeugt eine Tätigkeit oder Einkommensquelle? WEstG, Wirkungseinkommen, Arbeit Unternehmensgewinne Ist Gewinn Resultat positiver Wirkung oder externalisierter Kosten? Unternehmen, KSt/GewSt-Logik, Finanzmarkt Kapital/Vermögen Stabilisiert Kapital Mensch, Planet und Demokratie oder destabilisiert es? Finanzsystem, Wirkungsfonds, Vermögensteuerlogik Öffentliche Mittel Welche Netto-Wirkung erzeugt ein Haushalts- Euro? Wirkungshaushalt, T-SROI, NWI Daten, Digitalisierung und Datenschutz Wirkungsarchitektur benötigt Daten, aber sie darf nicht zum Überwachungsstaat werden. Die Datenlogik der WÖk richtet sich auf Produkte, Organisationen, Programme, Kapitalflüsse, Räume und Institutionen - nicht auf die moralische Bewertung einzelner Bürger:innen. Personenbezogene Daten müssen minimiert, zweckgebunden, geschützt und rechtlich überprüfbar verarbeitet werden. • Wirkungsdaten dienen der Verbesserung von Systemen, nicht der Bewertung des Wertes einzelner Menschen.

• Wo Personen betroffen sind, gelten Transparenz, Zweckbindung, Widerspruch, Datenminimierung und Rechtsschutz.

• Automatisierte Entscheidungen dürfen politische oder gerichtliche Kontrolle nicht ersetzen.

• Öffentliche Datenräume brauchen offene Dokumentation, Versionierung und Missbrauchsschutz.