WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 14
Datenqualität, Algorithmik und Auditierbarkeit#
Wirkungsdaten können nur dann rechtsstaatlich relevant werden, wenn ihre Qualität dokumentiert wird. Dazu gehören Herkunft, Aktualität, Messmethode, Unsicherheit, Plausibilisierung, Prüftiefe und Versionsstand. Algorithmische Modelle müssen erklärbar und auditierbar sein. Black-Box-Wirkung darf keine unmittelbare Rechtsfolge erzeugen. • Jeder Wirkungswert braucht eine Datenqualitätsstufe.
• Benchmarks und WÖk-IDs müssen versioniert und öffentlich dokumentiert sein.
Wirkungsökonomie - öffentliche Arbeitsfassung - keine Rechts-, Steuer- oder Politikberatung • Automatisierte Bewertungen brauchen menschliche Prüfbarkeit und Widerspruchswege.
• Unsichere Daten dürfen nicht so behandelt werden wie geprüfte Daten.
• Nichtberichterstattung darf nicht belohnt werden; zugleich braucht es Übergangsregeln und Schätzlogik.