WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 14

Datenqualität, Algorithmik und Auditierbarkeit#

PDF-Fassung

Wirkungsdaten können nur dann rechtsstaatlich relevant werden, wenn ihre Qualität dokumentiert wird. Dazu gehören Herkunft, Aktualität, Messmethode, Unsicherheit, Plausibilisierung, Prüftiefe und Versionsstand. Algorithmische Modelle müssen erklärbar und auditierbar sein. Black-Box-Wirkung darf keine unmittelbare Rechtsfolge erzeugen. • Jeder Wirkungswert braucht eine Datenqualitätsstufe.

• Benchmarks und WÖk-IDs müssen versioniert und öffentlich dokumentiert sein.

Wirkungsökonomie - öffentliche Arbeitsfassung - keine Rechts-, Steuer- oder Politikberatung • Automatisierte Bewertungen brauchen menschliche Prüfbarkeit und Widerspruchswege.

• Unsichere Daten dürfen nicht so behandelt werden wie geprüfte Daten.

• Nichtberichterstattung darf nicht belohnt werden; zugleich braucht es Übergangsregeln und Schätzlogik.