WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 18
Rechtliche und regulatorische Anschlussstellen#
Die WÖk beginnt nicht bei null. Der Finanzmarkt bewegt sich bereits in Richtung Nachhaltigkeits- und Risikodaten. Die EU-Taxonomie schafft eine gemeinsame Sprache für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten. CSRD und ESRS machen soziale und ökologische Risiken sowie Wirkungen berichtspflichtig. Die EBA-Leitlinien verlangen von Banken die Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken. Versicherungsaufsicht und Pensionsaufsicht befassen sich mit Nachhaltigkeitsrisiken, Schutzlücken und Resilienz.
Die wirkungsökonomische Einordnung lautet: Diese Instrumente sind wichtige Anschlussstellen, aber sie bleiben oft Risiko-, Berichts- und Klassifikationssysteme. Die WÖk ergänzt sie um Rückkopplung:
Kapitalwirkung soll auf Kreditkonditionen, Eigenkapitalanforderungen, Versicherbarkeit, Fondsallokation, Steuern, öffentliche Förderung und Beschaffung zurückwirken.