WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 31

6. Die vier Verschiebungen#

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Wer die sieben Felder aus dem letzten Kapitel von oben betrachtet, erkennt ein Muster. Das Klimarisiko verschiebt Schäden in vier Richtungen. Das ist die Mechanik hinter den Einzelfällen.

Es lohnt, einen Schritt zurückzutreten. Hinter den vielen Klauseln, Bausteinen und Ausschlüssen steckt eine einfache Bewegung. Der Schutz wird nicht abgeschafft, er wandert. Und er wandert immer in dieselbe Richtung: weg von der Gemeinschaft, hin zum Einzelnen. Vier Verschiebungen lassen sich unterscheiden.

Erste Verschiebung: vom Standardvertrag in Zusatzbausteine#

Was früher selbstverständlich mitversichert schien, wird zur Option. Starkregen und Hochwasser sind in Deutschland nicht im Grundvertrag der Wohngebäudeversicherung, sondern nur über den Elementarbaustein gedeckt. Wer ihn nicht aktiv hinzubucht, steht im Schadenfall ohne Deckung da. Die Verantwortung wandert vom Anbieter, der ein Komplettpaket schnürt, zum Kunden, der die richtige Option erkennen und wählen muss.

Zweite Verschiebung: von der Volldeckung zu Selbstbehalt, Sublimit und Auflage#

Auch wo Schutz besteht, wird er bedingter. Rückstau nur mit funktionsfähiger Klappe. Deckung nur bis zu einem Höchstbetrag. Erstattung erst nach einer Wartezeit. Auszahlung nur, wenn bauliche Schutzmaßnahmen erfüllt sind. Jede dieser Bedingungen ist für sich nachvollziehbar. In der Summe verschieben sie einen wachsenden Teil des Risikos zurück auf den Versicherten, der im Schadenfall einen Eigenanteil trägt oder leer ausgeht, weil eine Auflage nicht erfüllt war.

Dritte Verschiebung: von der Versicherung ins Eigenrisiko#

Manche Gefahren verlassen den versicherbaren Raum ganz. Grundwasser, das von unten drückt.

Sturmflut an der Küste. Dürre und schleichende Durchfeuchtung. Hitzebedingte Produktivitätsverluste.

Für diese Risiken gibt es oft keinen Markt mehr, oder nur einen sehr teuren. Sie fallen vollständig auf den Eigentümer zurück. Das ist die härteste Verschiebung, weil sie nicht verhandelbar ist. Es gibt schlicht keine Police.

Vierte Verschiebung: von der Schadensfrage zur Finanzierungsfrage#

Die folgenreichste Verschiebung verlässt die Versicherung ganz und landet bei der Bank. Wenn Institute Immobilien, Standorte und Geschäftsmodelle wegen Naturgefahren anders bewerten, wird aus einer Frage des Schadenersatzes eine Frage des Zugangs zu Kapital. Nicht mehr nur: Wer zahlt, wenn etwas passiert. Sondern: Wer bekommt überhaupt noch einen Kredit, eine Anschlussfinanzierung, einen fairen Preis für das Objekt. DIE VIER VERSCHIEBUNGEN AUF EINEN BLICK 1. Standardvertrag zu Zusatzbaustein. Beispiel: Starkregen und Hochwasser nur mit Elementarversicherung. 2. Volldeckung zu Selbstbehalt und Auflage. Beispiel: Rückstau, Prävention, bauliche

Schutzmaßnahmen. 3. Versicherung zu Eigenrisiko. Beispiel: Grundwasser, Sturmflut, Dürre, Durchfeuchtung, Hitze.

4. Schadensfrage zu Finanzierungsfrage. Beispiel: Banken bewerten Objekte und Standorte neu.

Der GDV fasst die Richtung in einer klaren Warnung zusammen. Ohne konsequente Prävention und Klimaanpassung könnten die Prämien in der Wohngebäudeversicherung in Deutschland binnen zehn Jahren stark steigen, an manchen Orten könnte Versicherungsschutz unbezahlbar werden oder das breite Angebot schrumpfen.[6] WIRKUNGSLESART Alte Lesart: Versicherer reagieren auf Risiken. Steigende Prämien und engere Bedingungen sind nur die normale Anpassung des Marktes an die Lage.

Wirkungslesart: Jede dieser Verschiebungen ist auch eine Umverteilung. Das Risiko verschwindet nicht, es wechselt den Träger. Vom Kollektiv zum Einzelnen, vom Anbieter zum Kunden, vom Markt zum Staat. Die Wirkungsökonomie macht diese stille Umverteilung sichtbar, weil sie über Jahre Vermögen umschichtet, ohne dass je darüber abgestimmt wurde.

Das Klimarisiko schafft Schäden nicht nur, es verschiebt sie. Vom Vertrag zum Zusatz. Von der Deckung zum Selbstbehalt. Von der Versicherung zum Eigenrisiko. Vom Schaden zur Finanzierung.

Vier Bewegungen, eine Richtung: weg von der Gemeinschaft, hin zum Einzelnen.