WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 4 von 11
3. Gegenwartsanschluss: Was heute bereits verlangt wird#
Wirkungssimulation. Automatisierung privatisiert Produktivitätsgewinne Automatisierungsdividende koppelt Maschinenwertschöpfung an Wirkungsdividende, Sozialstabilität und Innovation. 3. Gegenwartsanschluss: Was heute bereits verlangt wird
Banken: Die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken verlangen Identifikation, Messung, Management und Monitoring von ESG-Risiken sowie Pläne für Resilienz in kurzen, mittleren und langen Zeithorizonten.
Unternehmen: CSRD-pflichtige Unternehmen berichten nach ESRS. Die Datenwelt aus CSRD, ESRS, GRI und EU-Taxonomie ist keine vollständige Wirkungsökonomie, bildet aber einen wichtigen Datenanschluss.
Kapitalmarkt: Die EU-Taxonomie schafft eine gemeinsame Definition umweltbezogen nachhaltiger Aktivitäten; SFDR soll Anleger:innen nachhaltigkeitsbezogene Informationen vergleichbarer machen, befindet sich aber in der Überarbeitung.
ESG-Ratings: Die EU-Regulierung für ESG-Ratinganbieter bringt ab 2026 mehr Transparenz und Aufsicht durch ESMA; dennoch bleiben ESG-Ratings methodisch unterschiedlich und ersetzen keine Netto- Wirkungsbewertung.
Versicherungen: Aufsicht und Versicherungswirtschaft behandeln Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken zunehmend als finanzielle Stabilitätsrisiken. Versicherbarkeit wird damit ein Hinweis auf Systemresilienz.
4. Leitprinzipien Kapital ist Werkzeug, nicht Kompass.: Kapital darf handeln, beschleunigen, finanzieren und absichern. Es entscheidet aber nicht selbst, was gesellschaftlich wertvoll ist.
Rendite ist Folge, nicht Ziel.: Finanzielle Tragfähigkeit bleibt wichtig, verliert aber den Rang des obersten Maßstabs. Rendite zeigt Tragfähigkeit; Wirkung zeigt Richtung.
Wirkung wird Risiko- und Steuerungsinformation.: Klimarisiko, Wasserstress, Biodiversitätsverlust, soziale Instabilität, Desinformation und Governance-Schwäche werden als Finanzrisiken und Wirkungsrisiken lesbar.
Portfolio-Wirkung statt Einzel-Label.: Ein einzelnes grünes Investment reicht nicht, wenn das Gesamtportfolio weiter fossile Lock-ins, Wohnspekulation oder demokratiegefährdende Modelle finanziert.
Nichtkompensation bleibt Schutzregel.: Schwere negative Wirkung darf nicht durch positive Einzelwerte schöngerechnet werden. Reverse Merit Order, rote Linien und NWI bleiben verbindlich.
Demokratische Kontrolle statt Finanztechnokratie.: Wirkungsdaten bereiten Kapitalentscheidungen vor, ersetzen aber keine demokratisch legitimierten Regeln, Grundrechte und Korrekturverfahren.