WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 2 von 10

Executive Summary#

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Das Rentensystem ist nicht nur eine Finanzierungsfrage, sondern eine Vertrauensfrage. Die klassische Alterssicherung bewertet Einkommen, Beitragsjahre und Erwerbsbiografien. Sie sieht aber Lebenswirkung nur unvollständig: Care, Pflege, Bildung, Ehrenamt, Prävention, Demokratiearbeit, ökologische Regeneration und Transformationsleistung erscheinen häufig als Lücken, obwohl sie gesellschaftliche Stabilität tragen.

Die Wirkungsrente ergänzt die bestehende Rentenlogik um einen neuen Maßstab: Wirkung. Sie ersetzt nicht über Nacht erworbene Ansprüche, sondern baut eine lernende Architektur auf, die Würde im Alter, Lebensleistung, Finanzierungsstabilität und Zukunftsfähigkeit verbindet. Sie ist keine reine Sozialleistung und kein Kapitalmarktprodukt, sondern ein generationenübergreifender Wirkungskreislauf.

 Basisrente als Würde- und Teilhabeschutz.

 Lebenswirkungs-Konto als transparenter Nachweisraum, nicht als Personenbewertung.

 Lebenswirkungs-Faktor als begrenzte Korrekturlogik für anerkannte Wirkleistung.

 Renten-Impact-Fonds als Kapitalinstrument für positive Netto-Wirkung.

 Sozialabgaben-Entkopplung von menschlicher Arbeitsleistung, damit Automatisierung soziale Sicherung nicht erodiert.  Wirkungsdividende als systemischer Anspruch aus gesellschaftlich rückgekoppelter Produktivität.