WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 13
5. Was der Beschluss von 2015 bedeutet#
Die Agenda 2030 wurde 2015 als Resolution der UN-Generalversammlung angenommen. Sie ist kein privatrechtlicher Vertrag, kein Weltgesetz und keine unmittelbar vollstreckbare globale Steuerungsordnung.
Sie ist ein politischer Beschluss der Staatengemeinschaft, der einen gemeinsamen Zielrahmen formuliert.
Wichtig ist: Die Agenda ist universal. Sie gilt nicht nur für sogenannte Entwicklungsländer, sondern für alle Länder. Gleichzeitig berücksichtigt sie unterschiedliche nationale Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstände. Dadurch bleibt nationale politische Ausgestaltung ausdrücklich möglich.
Für die Wirkungsökonomie bedeutet das: Die SDGs liefern den Zielraum, aber nicht die Mechanik. Sie sagen, welche Zustände verbessert werden sollen. Sie beantworten aber nicht automatisch, wie Preise, Steuern, Kapitalzugang, Sozialabgaben, öffentliche Haushalte, Produktdaten, Medienräume oder demokratische Verfahren rückgekoppelt werden müssen. Diese Lücke füllt die Wirkungsökonomie.