WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 3 von 13
2. Beispielrechnung: Wirkungskörperschaftsteuer#
Die Wirkungskörperschaftsteuer kann als Zuschlag/Abschlag auf eine bestehende Körperschaftsteuer gedacht werden. Beispielhaft:
Ein Unternehmen hat 1 Mio. EUR steuerpflichtigen Gewinn. Der Grundsatz bleibt Gewinnbesteuerung. Zusätzlich wird ein Wirkungsfaktor aus NWI, T-SROI, Lieferkettenwirkung und Transformationsinvestitionen gebildet.
Fall Wirkungsprofil Mögliche steuerliche Wirkung A NWI positiv, hohe Transformationsinvestitionen, gute Datenqualität Steuergutschrift oder Fondsbonus B neutraler NWI, solide Daten, keine roten Linien Regelbesteuerung C negative Lieferkettenwirkung, hohe Externalisierung, rote Linien Wirkungszuschlag und Fondsbeitrag 3. Fondsallokationsmodell Mittel aus Wirkungssteuern, Automatisierungsbeiträgen, Kapitalwirkungsabgaben und öffentlichen Haushalten können in zweckgebundene Wirkungsfonds fließen. Entscheidend ist nicht Zweckbindung im alten Sinn, sondern transparente Wirkungskontrolle. Mittelquelle Fonds Wirkungsprüfung WUStG-Malus schädlicher Produkte Regenerationsfonds, Gesundheitsfonds, Produkttransformationsfonds NWI Produkt, T-SROI Transformation, rote Linien Automatisierungsbeitrag Wirkungsdividendenfonds, Bildungs-/Qualifizierungsfonds, Rentenfonds Beschäftigungswirkung, Produktivität, Sozialstabilität Wirkungsvermögen-/Erbschaftsbeitrag Demokratiefonds, Bildungsfonds, Regionalfonds, Innovationsfonds Kapitalwirkung, Teilhabe, Konzentrationsrisiko Wirkungsgewerbesteuer-Komponente Kommunaler Wirkungsfonds Quartierswirkung, Infrastruktur, lokale Resilienz